E 7 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3235,83 € in Stufe 1 bis 3987,16 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 7 im TV-L wird vor allem über besondere Tätigkeitsmerkmale erreicht, etwa bei körperlich und handwerklich geprägten Tätigkeiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 7 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 7 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3235,83 €
19,40 €
2186,78 €
Stufe 2
3469,72 €
20,80 €
2316,56 €
Stufe 3
3645,69 €
21,85 €
2413,33 €
Stufe 4
3781,85 €
22,67 €
2487,56 €
Stufe 5
3891,36 €
23,32 €
2546,91 €
Stufe 6
3987,16 €
23,90 €
2598,62 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 7: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3235,83 €
1680,95 €
2521,43 €
Stufe 2
3469,72 €
1802,45 €
2703,68 €
Stufe 3
3645,69 €
1893,86 €
2840,80 €
Stufe 4
3781,85 €
1964,60 €
2946,90 €
Stufe 5
3891,36 €
2021,49 €
3032,23 €
Stufe 6
3987,16 €
2071,25 €
3106,88 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Im allgemeinen Verwaltungsdienst (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L) ist für E 7 kein eigenes Tätigkeitsmerkmal vereinbart. Die Eingruppierung in E 7 erfolgt über die besonderen Tätigkeitsmerkmale des Teils II für bestimmte Beschäftigtengruppen oder über Teil III für Beschäftigte mit körperlich beziehungsweise handwerklich geprägten Tätigkeiten, etwa für hochwertige Facharbeiten.
Typische Tätigkeiten
Handwerklich geprägte Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen (Teil III)
Beschäftigte in Werkstätten und technischen Diensten der Länder
Besondere Beschäftigtengruppen nach Teil II der Entgeltordnung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 7 wird vor allem über die besonderen Tätigkeitsmerkmale des Teils II oder über Teil III (körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten) erreicht; im allgemeinen Verwaltungsdienst des Teils I gibt es kein eigenes E-7-Merkmal.
Wie viele Stufen hat E 7?
Die Entgeltgruppe 7 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Worin unterscheidet sich E 7 von E 8?
E 8 setzt im Verwaltungsbereich voraus, dass die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert; in den Teilen II und III gelten eigene Heraushebungsmerkmale je Beschäftigtengruppe.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.