Wer bekommt Entgeltgruppe 4 TV-L?
E 4 erfasst schwierige Tätigkeiten sowie Aufgaben, die mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern. Ausschlaggebend ist die konkret übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 4
E 4 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 2949,24 € in Stufe 1 bis 3579,47 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 4 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2949,24 € | 17,62 € | 2025,78 € |
| Stufe 2 | 3179,22 € | 18,99 € | 2155,16 € |
| Stufe 3 | 3340,61 € | 19,96 € | 2245,11 € |
| Stufe 4 | 3430,99 € | 20,50 € | 2295,18 € |
| Stufe 5 | 3521,39 € | 21,04 € | 2345,07 € |
| Stufe 6 | 3579,47 € | 21,38 € | 2377,02 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 4 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder mit schwierigen Tätigkeiten oder Aufgaben, die zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2949,24 € | 1532,07 € | 2298,11 € |
| Stufe 2 | 3179,22 € | 1651,54 € | 2477,31 € |
| Stufe 3 | 3340,61 € | 1735,38 € | 2603,07 € |
| Stufe 4 | 3430,99 € | 1782,33 € | 2673,50 € |
| Stufe 5 | 3521,39 € | 1829,29 € | 2743,94 € |
| Stufe 6 | 3579,47 € | 1859,46 € | 2789,20 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 4 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit schwierigen Tätigkeiten oder mit Tätigkeiten, die sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 herausheben, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 4 ist keine bloße Bezeichnung für etwas mehr Routine, sondern knüpft an benannte Anforderungen an.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 4 im TV-L.
E 4 erfasst schwierige Tätigkeiten sowie Aufgaben, die mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern. Ausschlaggebend ist die konkret übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung für eine höhere Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
E 5 setzt gründliche Fachkenntnisse in vollem Umfang voraus oder eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung mit entsprechender Tätigkeit.