E 2 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 2742,84 € in Stufe 1 bis 3385,81 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Entgeltgruppe 2 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 2 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
2742,84 €
16,39 €
1908,44 €
Stufe 2
2953,24 €
17,64 €
2027,99 €
Stufe 3
3017,80 €
18,03 €
2064,42 €
Stufe 4
3082,36 €
18,41 €
2100,77 €
Stufe 5
3230,84 €
19,30 €
2183,96 €
Stufe 6
3385,81 €
20,23 €
2270,14 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe 2 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder mit einfachen Tätigkeiten, die nach einer kurzen Einarbeitung ausgeführt werden. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
2742,84 €
1424,85 €
2137,28 €
Stufe 2
2953,24 €
1534,15 €
2301,23 €
Stufe 3
3017,80 €
1567,69 €
2351,53 €
Stufe 4
3082,36 €
1601,23 €
2401,84 €
Stufe 5
3230,84 €
1678,36 €
2517,54 €
Stufe 6
3385,81 €
1758,86 €
2638,29 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 2 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit einfachen Tätigkeiten. Für körperlich oder handwerklich geprägte Tätigkeiten gelten die Merkmale des Teils III. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Tarifliche Anforderungen
E 2 steht in den allgemeinen Verwaltungsmerkmalen für einfache Tätigkeiten.
Eine förmliche Vor- oder Berufsausbildung ist dafür nicht Voraussetzung. Die Tätigkeit muss aber eine fachliche Einarbeitung verlangen, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
Die Einarbeitung bezieht sich auf Kenntnisse und Fertigkeiten, die nötig sind, um die konkreten Arbeitsabläufe sicher zu beherrschen.
E 2 erfasst einfache Tätigkeiten, die nach kurzer Einarbeitung selbstständig ausgeführt werden, etwa im Büro-, Innen- oder Außendienst. Maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Wie steige ich in E 2 in höhere Stufen auf?
Der Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6 richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten; mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung erreichst du nach und nach die höheren Stufen.
Wann ist statt E 2 die Entgeltgruppe 3 einschlägig?
E 3 setzt eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung voraus, die über die kurze Einarbeitung der E 2 hinausgeht. Entscheidend ist der Zuschnitt der übertragenen Tätigkeit.