E 2 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 2742,84 € in Stufe 1 bis 3385,81 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 2 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder mit einfachen Tätigkeiten, die nach einer kurzen Einarbeitung ausgeführt werden. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 2 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 2 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
2742,84 €
16,44 €
1908,44 €
Stufe 2
2953,24 €
17,70 €
2027,99 €
Stufe 3
3017,80 €
18,09 €
2064,42 €
Stufe 4
3082,36 €
18,48 €
2100,77 €
Stufe 5
3230,84 €
19,37 €
2183,96 €
Stufe 6
3385,81 €
20,29 €
2270,14 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 2: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
2742,84 €
1424,85 €
2137,28 €
Stufe 2
2953,24 €
1534,15 €
2301,23 €
Stufe 3
3017,80 €
1567,69 €
2351,53 €
Stufe 4
3082,36 €
1601,23 €
2401,84 €
Stufe 5
3230,84 €
1678,36 €
2517,54 €
Stufe 6
3385,81 €
1758,86 €
2638,29 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 2 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit einfachen Tätigkeiten. Für körperlich oder handwerklich geprägte Tätigkeiten gelten die Merkmale des Teils III. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.
Typische Tätigkeiten
Einfache Büro- und Registraturtätigkeiten in Landesbehörden
Tätigkeiten in Poststellen und Botendiensten
Einfache handwerklich geprägte Hilfstätigkeiten (Teil III der Entgeltordnung)
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 2 erfasst einfache Tätigkeiten, die nach kurzer Einarbeitung selbstständig ausgeführt werden, etwa im Büro-, Innen- oder Außendienst. Maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Wie steige ich in E 2 in höhere Stufen auf?
Der Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6 richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten; mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung erreichst du nach und nach die höheren Stufen.
Wann ist statt E 2 die Entgeltgruppe 3 einschlägig?
E 3 setzt eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung voraus, die über die kurze Einarbeitung der E 2 hinausgeht. Entscheidend ist der Zuschnitt der übertragenen Tätigkeit.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.