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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 13

Entgeltgruppe 13 (E 13) TV-L

E 13 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4759,37 € in Stufe 1 bis 6764,69 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 13 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 13 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 14759,37 €28,43 €3006,30 €
Stufe 25106,09 €30,50 €3184,18 €
Stufe 35366,89 €32,06 €3315,92 €
Stufe 45873,56 €35,09 €3571,12 €
Stufe 56573,97 €39,27 €3954,54 €
Stufe 66764,69 €40,41 €4056,12 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 13 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2211,68 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 13 im TV-L ist die typische Gruppe für Beschäftigte mit Master- oder Universitätsabschluss, etwa wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 13: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 14759,37 €2472,40 €3708,60 €
Stufe 25106,09 €2652,51 €3978,77 €
Stufe 35366,89 €2787,99 €4181,99 €
Stufe 45873,56 €3051,20 €4576,80 €
Stufe 56573,97 €3415,05 €5122,57 €
Stufe 66764,69 €3514,12 €5271,19 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 13 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Für Lehrkräfte gilt die eigene Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L). Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 13 ist die allgemeine Gruppe für wissenschaftliche Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit.

  • Im TV-L gehören dazu insbesondere Master-, Diplom-Universitäts-, Magister- oder erste-Staatsprüfungsabschlüsse. Ein Bachelor genügt dafür nicht allein; er ist im allgemeinen Verwaltungsmerkmal bei E 9b verortet.
  • Wie in allen Gruppen muss der Abschluss zur tatsächlich übertragenen Tätigkeit passen. Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen können nach dem Merkmal ebenfalls berücksichtigt werden.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen
  • Beschäftigte mit Master-Abschluss und entsprechender Tätigkeit in Landesbehörden
  • Fachreferententätigkeiten mit wissenschaftlichem Zuschnitt

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 13 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 13 TV-L?

E 13 erfasst Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung – etwa Master oder Universitätsdiplom – und entsprechender Tätigkeit, typisch für wissenschaftliche Mitarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder.

Gilt E 13 TV-L auch für Lehrkräfte?

Angestellte Lehrkräfte der Länder werden nach der eigenen Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) eingruppiert; viele Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung erreichen dabei eine der E 13 entsprechende Vergütung.

Mit welcher Stufe starte ich in E 13?

Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung – etwa aus vorherigen befristeten Verträgen – kann zu einer höheren Stufenzuordnung führen. Der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.