E 13 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4759,37 € in Stufe 1 bis 6764,69 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 13 im TV-L ist die typische Gruppe für Beschäftigte mit Master- oder Universitätsabschluss, etwa wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 13 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 13 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
4759,37 €
28,53 €
3006,30 €
Stufe 2
5106,09 €
30,61 €
3184,18 €
Stufe 3
5366,89 €
32,17 €
3315,92 €
Stufe 4
5873,56 €
35,21 €
3571,12 €
Stufe 5
6573,97 €
39,40 €
3954,54 €
Stufe 6
6764,69 €
40,55 €
4056,12 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 13: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
4759,37 €
2472,40 €
3708,60 €
Stufe 2
5106,09 €
2652,51 €
3978,77 €
Stufe 3
5366,89 €
2787,99 €
4181,99 €
Stufe 4
5873,56 €
3051,20 €
4576,80 €
Stufe 5
6573,97 €
3415,05 €
5122,57 €
Stufe 6
6764,69 €
3514,12 €
5271,19 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 13 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Für Lehrkräfte gilt die eigene Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L). Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen
Beschäftigte mit Master-Abschluss und entsprechender Tätigkeit in Landesbehörden
Fachreferententätigkeiten mit wissenschaftlichem Zuschnitt
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 13 erfasst Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung – etwa Master oder Universitätsdiplom – und entsprechender Tätigkeit, typisch für wissenschaftliche Mitarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder.
Gilt E 13 TV-L auch für Lehrkräfte?
Angestellte Lehrkräfte der Länder werden nach der eigenen Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) eingruppiert; viele Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung erreichen dabei eine der E 13 entsprechende Vergütung.
Mit welcher Stufe starte ich in E 13?
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung – etwa aus vorherigen befristeten Verträgen – kann zu einer höheren Stufenzuordnung führen. Der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.