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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 12

Entgeltgruppe 12 (E 12) TV-L

E 12 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4310,90 € in Stufe 1 bis 6626,54 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 12 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 12 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 14310,90 €25,75 €2771,46 €
Stufe 24599,41 €27,48 €2923,11 €
Stufe 35210,41 €31,13 €3237,14 €
Stufe 45746,90 €34,33 €3504,70 €
Stufe 56439,85 €38,47 €3882,46 €
Stufe 66626,54 €39,59 €3982,70 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 12 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2003,28 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 12 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich heraushebt. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 12: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 14310,90 €2239,43 €3359,14 €
Stufe 24599,41 €2389,30 €3583,96 €
Stufe 35210,41 €2706,71 €4060,06 €
Stufe 45746,90 €2985,40 €4478,10 €
Stufe 56439,85 €3345,38 €5018,06 €
Stufe 66626,54 €3442,36 €5163,54 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 12 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 12 setzt ein weiteres Herausheben aus E 11 voraus.

  • Entscheidend ist, dass sich die Tätigkeit durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus E 11 abhebt.
  • Mehr Verantwortung ist damit tariflich nicht automatisch gleich E 12; sie muss gegenüber den Anforderungen von E 11 eine erhebliche Steigerung erreichen.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Besonders verantwortliche Fach- und Sachgebietsaufgaben
  • Leitung abgegrenzter Aufgabenbereiche in Landesbehörden
  • Verantwortliche technische Fachfunktionen (z. B. nach Teil II)

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 12 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 12 TV-L?

E 12 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 11 heraushebt – die höchste Gruppe der Verwaltungsmerkmale unterhalb der wissenschaftlichen Hochschulbildung.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 12?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Worin unterscheidet sich E 12 von E 13?

E 13 setzt in der Regel eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. Master oder Universitätsdiplom) mit entsprechender Tätigkeit voraus oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.