Deutsche Post: 9 Gruppen von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 9, gültig 01.04.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner bildet die tariflichen Monatsentgelte der Deutsche Post AG ab (Entgelttarifvertrag mit ver.di, Stand ab 01.04.2026). Aus Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 9), Stufe und Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto inklusive Weihnachtsgeld und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.
Deutsche Post AG Entgelttarifvertrag, Stand ab 01.04.2026 (+3,0 %). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Hinterlegt ist der Stand ab 01.04.2026 (+3,0 %); über die Auswahl „Tarifstand“ ist auch der Stand ab 01.04.2025 (+2,0 %) verfügbar. Die Stufe richtet sich nach den anrechenbaren Tätigkeits-/Dienstjahren. Das Weihnachtsgeld (100 % des Oktober-Entgelts) ist im Jahreswert enthalten; Zulagen, Zuschläge und Besitzstandsregelungen sind nicht enthalten. Die Werte sind gegen den offiziellen ver.di-Abschluss geprüft.
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Der Entgelttarifvertrag zwischen der Deutsche Post AG und ver.di gilt für die Tarifbeschäftigten der Deutsche Post AG. Tochtergesellschaften und Subunternehmen können eigene, abweichende Tarifverträge haben.
Welche Entgeltgruppen gibt es bei der Deutschen Post?
Der Entgelttarifvertrag der Deutsche Post AG kennt die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9. Innerhalb einer Gruppe steigt das Entgelt über mehrere Stufen; Stufe 0 ist die Eingangsstufe. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit.
Was bedeuten die Stufen?
Die Stufen bilden den Entgeltaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe ab und richten sich nach den anrechenbaren Tätigkeits- bzw. Dienstjahren. Wähle die Stufe, die deiner Zeit in der Entgeltgruppe entspricht; der Rechner nimmt die Stufenzuordnung nicht automatisch vor.
Auf welchem Stand sind die Werte?
Hinterlegt ist der Stand ab 01.04.2026 (+3,0 %); über die Auswahl „Tarifstand“ lässt sich auch der vorherige Stand ab 01.04.2025 (+2,0 %) anzeigen. Grundlage ist der ver.di-Abschluss vom 04.03.2025 mit einer Laufzeit von 24 Monaten (frühestens kündbar zum 31.12.2026). Die Tabellenwerte sind gegen diese offiziellen Erhöhungsschritte geprüft.
Ist Weihnachtsgeld enthalten?
Das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) beträgt 100 % des Oktober-Entgelts und ist im Jahreswert sowie in der Darstellung „Jahr“ berücksichtigt. Zulagen, Schicht- und Nachtzuschläge sowie Besitzstandsregelungen sind nicht enthalten.
Welche Wochenarbeitszeit liegt zugrunde?
Die Monatsentgelte gelten für eine Vollzeit von 38,5 Stunden pro Woche. Stunden- und Jahreswerte sind daraus hochgerechnet.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Weihnachtsgeld wird nur in der Jahresansicht mit Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt – als vereinfachte Schätzung.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Die Stufe richtet sich nach den anrechenbaren Tätigkeits-/Dienstjahren in der Entgeltgruppe; der Aufstieg erfolgt nach den Regeln des Entgelttarifvertrags. Stufe 0 ist die Eingangsstufe.
Vollzeitbasis 38,5 Stunden pro Woche.
Das Weihnachtsgeld (100 % des Oktober-Entgelts) ist als Jahressonderzahlung im Jahreswert berücksichtigt; zusätzliche Zulagen, Zuschläge und Besitzstandsregelungen sind nicht enthalten.
Die Werte stammen aus öffentlich dokumentierten Entgelttabellen und sind gegen den offiziellen ver.di-Abschluss (+2,0 % zum 01.04.2025, +3,0 % zum 01.04.2026) Zelle für Zelle geprüft.