Dieser Gehaltsrechner nutzt den VTV mit Vergütungsgruppen A1 bis C3 für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank. Aus Tarifstand, Vergütungsgruppe, Tätigkeitsjahr und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Datenstand
Volks- und Raiffeisenbanken: Vergütungsgruppen A1 bis C3 ab 01.05.2026 (aktueller Tarifstand). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Hinweis zu Eingruppierung und Sonderlogiken
Die konkrete Eingruppierung hängt von Tätigkeit, Tarifbindung, betrieblicher Anwendung der Vergütungsordnung und arbeitsvertraglichen Regelungen ab. Das tarifliche 13. Monatsgehalt ist im Jahreswert berücksichtigt; Zulagen und TFlex sind nicht enthalten. Für TG 1–9 nach VO-BK nutze den verlinkten Bestandskräfte-Rechner.
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Kurze Antworten zur Nutzung des Volksbanken- und Raiffeisenbanken-Rechners.
Für wen gilt der Vergütungstarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken?
Er gilt für Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank und wird vom Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) abgeschlossen. Ob dein Institut tarifgebunden ist, musst du im Einzelfall prüfen.
Wie sind die Vergütungsgruppen A1 bis C3 aufgebaut?
Es gibt neun Vergütungsgruppen von A1 bis C3. Innerhalb einer Gruppe steigt die Vergütung mit den Tätigkeitsjahren (1.–2., 3.–5., 6.–8. und ab dem 9. Tätigkeitsjahr); nicht jede Gruppe hat alle Stufen – A1 etwa nur das 1. und 2. Tätigkeitsjahr.
Welche Tarifstände sind für die VR-Banken hinterlegt?
Aus dem Tarifabschluss vom 18.03.2025 sind die beiden aktuellen Tabellen hinterlegt: ab 01.05.2026 (aktueller Stand) und ab 01.04.2027. Im Rechner wechselst du über die Auswahl des Tarifstands zwischen ihnen.
Ab wann gilt die aktuelle Tabelle der Volks- und Raiffeisenbanken?
Die Tabelle ab dem 01.05.2026 ist bis zum 31.03.2027 gültig; danach folgt die letzte Stufe ab dem 01.04.2027. Das Tarifwerk läuft insgesamt bis zum 31.05.2027.
Wie entsteht die Netto-Schätzung aus dem VR-Banken-Gehalt?
Vom Monatsbrutto werden Lohnsteuer nach § 32a EStG (über die Vorsorgepauschale des § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.
Sind die Ausbildungsvergütungen der Genossenschaftsbanken enthalten?
Die Ausbildungsvergütungen für das 1. bis 3. Ausbildungsjahr sind je Tarifstand separat dokumentiert, aber nicht im Hauptrechner mit Netto-Schätzung auswählbar.
Mit welcher Arbeitszeit rechnet der VR-Banken-Rechner?
Der Manteltarifvertrag nennt 39 Stunden regelmäßige Wochenarbeitszeit; das ist die Vollzeitbasis. Für Teilzeit gibst du deine Wochenstunden ein und erhältst ein anteiliges Monatsbrutto.
Welche Bestandteile fehlen im Ergebnis für Volks- und Raiffeisenbanken?
TFlex und Zulagen für fachliche Leitung, Führung oder besondere Expertise werden nicht berechnet; für Bestandskräfte gibt es den separat verlinkten VO-BK-Rechner; das tarifliche 13. Monatsgehalt ist im Jahreswert eingerechnet. Auch die Eingruppierung selbst nimmt der Rechner dir nicht ab.