Wer bekommt die B-Besoldung (Thüringen)?
Die Besoldungsordnung B besoldet Führungsämter oberhalb von A 16 mit festen Grundgehältern ohne Erfahrungsstufen – z. B. Referatsleiter in Ministerien (B 3), Unterabteilungs- und Abteilungsleiter (B 6/B 9) bis hin zum beamteten Staatssekretär (B 11); beim Bund auch Generäle und Admirale. Die genaue Ämterzuordnung regelt die Besoldungsordnung des Dienstherrn.