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Beamtenbesoldung · Nordrhein-Westfalen

Besoldungsrechner B Nordrhein-Westfalen 2026

Nordrhein-Westfalen, Besoldungsordnung B: 11 Besoldungsgruppen von B 1 bis B 11, gültig ab 01.04.2026.

Besoldungsrechner

Besoldung

Mietenstufe deines Wohnorts nach dem Wohngeldgesetz (I = günstig bis VII = teuer).

Alle Familienzuschlag-Beträge Nordrhein-Westfalen in der Tabelle →

Besoldungsordnung B: feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen (Führungsämter).

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Berechnungsgrundlage: Amtlich verkündete Originaltabelle (Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. 2026 S. 474), vollständig gegen die veröffentlichte Anlage abgeglichen. gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle B Nordrhein-Westfalen
Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe B 1 bis B 11 das monatliche Brutto und – mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil – das verfügbare Netto für die Führungsämter der Besoldungsordnung B in Nordrhein-Westfalen. Die B-Besoldung kennt feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen.

Quellen und Datenstand

NRW Grundgehalt B ab 2026-04-01, Stand 31.07.2026. Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Verkündete Originalanlage zum Gesetz vom 21.07.2026. Textlayer der Landtagsdrucksache zusätzlich mit dem Gesetzblatt abgeglichen.

NRW Familienzuschlag ab 2026-04-01, Stand 31.07.2026. Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Verkündete Originalanlage zum Gesetz vom 21.07.2026. Textlayer der Landtagsdrucksache zusätzlich mit dem Gesetzblatt abgeglichen.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.

Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich ist das jeweilige Besoldungsgesetz. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen.

Wer bekommt die B-Besoldung (Nordrhein-Westfalen)?

Die Besoldungsordnung B besoldet Führungsämter oberhalb von A 16 mit festen Grundgehältern ohne Erfahrungsstufen – z. B. Referatsleiter in Ministerien (B 3), Unterabteilungs- und Abteilungsleiter (B 6/B 9) bis hin zum beamteten Staatssekretär (B 11); beim Bund auch Generäle und Admirale. Die genaue Ämterzuordnung regelt die Besoldungsordnung des Dienstherrn.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Nordrhein-Westfalen)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung B gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (Amtlich verkündete Originaltabelle (Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. 2026 S. 474), vollständig gegen die veröffentlichte Anlage abgeglichen).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Nordrhein-Westfalen das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Nordrhein-Westfalen

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen im Überblick →Familienzuschlag Nordrhein-WestfalenAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →