Baden-Württemberg, Besoldungsordnung R: 8 Besoldungsgruppen von R 1 bis R 8, gültig ab 01.02.2025.
Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe R 1 bis R 8 das monatliche Brutto und - ohne Sozialabgaben, aber mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil - das verfügbare Netto für Richter und Staatsanwälte der Besoldungsordnung R in Baden-Württemberg. R 1 und R 2 haben Erfahrungsstufen, R 3 und höher feste Gehälter.
Datenstand
Baden-Württemberg R (Richter/Staatsanwälte, gültig ab 01.02.2025). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.02.2025 bis 01.02.2026. geltend (Deutscher Richterbund, Stand 01.02.2025).