Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Baden-Württemberg

Beamtenbesoldung Baden-Württemberg 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Baden-Württemberg zahlt ab 01.04.2026 vorgriffsweise 2,82 Prozent mehr. Die Auszahlung steht bis zur gesetzlichen Regelung unter Vorbehalt.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.

Maßgeblich ist das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg; der 2026-Stand folgt der vom Finanzausschuss gebilligten Vorgriffsregelung.

Besonderheit: Der Familienzuschlag enthält gruppen- und teilweise stufenabhängige Erhöhungsbeträge für das erste und zweite Kind.

Für den Vergleich des Familienzuschlags reicht deshalb ein pauschaler Landesbetrag nicht aus. Je nach Besoldungsgruppe und teilweise auch nach Erfahrungsstufe können unterschiedliche Erhöhungsbeträge gelten.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Baden-Württemberg

Stufe 1 (verheiratet): 180,46 € · erstes Kind: 157,78 € (zzgl. Erhöhung bis A 13).

Familienzuschlag Baden-Württemberg: alle Beträge

Quellen und Datenstand

Vorgriffsweise Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge Baden-Württemberg, Stand 02.07.2026. Landtag Baden-Württemberg, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Finanzausschuss billigte vorgriffsweise Auszahlung; 2,82 % rückwirkend ab 01.04.2026, Gesetz voraussichtlich erst im Oktober 2026.

dbb Besoldungstabelle Baden-Württemberg (LBesGBW, Besoldungsordnung A), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 7 bis A 16, Stufen 1-10; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.