Redakteure Zeitschriften: 2 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Gehaltsgruppe II, gültig 01.07.2026 bis 30.06.2027 (Vollzeit 36 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner nutzt lokal erfasste Gehaltstabellen für Redakteure an Zeitschriften. Aus Gehaltsgruppe, Berufsjahr und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Die konkrete Eingruppierung hängt von Tätigkeit, Berufsjahren und dem anwendbaren Tarifvertrag ab. Zulagen, Besitzstandsfragen und individuelle Regelungen sind nicht enthalten.
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Kurze Antworten zur Nutzung des Zeitschriften-Rechners.
Für wen gilt der Gehaltstarifvertrag für Zeitschriftenredakteure?
Der Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften wird vom Medienverband der freien Presse (MVFP) mit DJV und ver.di abgeschlossen und gilt bundesweit. Ob er auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, regeln Tarifbindung und Arbeitsvertrag.
Welche Gehaltsgruppen und Berufsjahre gibt es?
Es gibt die Gehaltsgruppen I und II mit Berufsjahres-Staffeln ab dem 1., 4., 7. und 10. Berufsjahr; die Stufe ab dem 15. Berufsjahr gilt als Vertrauensschutz. Der Rechner übernimmt die gewählte Staffel ohne eigene Bewertung.
Ab wann gelten die aktuellen Zeitschriften-Gehälter?
Hinterlegt sind die Tarifstände bis 30.06.2025, ab 01.07.2025 (gültig bis 30.06.2026), ab 01.07.2026 und ab 01.07.2027 – im Rechner wählbar. Die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags reicht bis 30.09.2027.
Welche Vollzeitbasis nutzt der Zeitschriften-Rechner?
Hinterlegt sind 36 Wochenstunden als Vollzeitbasis aus dem Manteltarifvertrag. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit in Prozent ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.
Sind Volontariatsvergütungen enthalten?
Ausbildungs- und Volontariatswerte werden separat unter der Tabelle angezeigt, aber nicht als Hauptgruppe berechnet.
Was bildet der Zeitschriften-Rechner nicht ab?
Nicht enthalten sind Zulagen, Besitzstandsfragen und konkrete Eingruppierungsprüfungen; die tarifliche Jahresleistung (95 %) ist im Jahreswert eingerechnet.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung.