E 9b TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3620,10 € in Stufe 1 bis 5014,87 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 9b im TV-L ist die typische Einstiegsgruppe für Beschäftigte mit Bachelor- oder Fachhochschulabschluss im Landesdienst. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 9b Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 9b TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3620,10 €
21,70 €
2399,31 €
Stufe 2
3870,81 €
23,20 €
2535,82 €
Stufe 3
4035,07 €
24,19 €
2624,36 €
Stufe 4
4488,99 €
26,91 €
2865,37 €
Stufe 5
4875,10 €
29,22 €
3066,02 €
Stufe 6
5014,87 €
30,06 €
3137,72 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 9b: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3620,10 €
1880,57 €
2820,86 €
Stufe 2
3870,81 €
2010,81 €
3016,22 €
Stufe 3
4035,07 €
2096,14 €
3144,21 €
Stufe 4
4488,99 €
2331,94 €
3497,91 €
Stufe 5
4875,10 €
2532,52 €
3798,78 €
Stufe 6
5014,87 €
2605,13 €
3907,69 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 9b erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. Bachelor oder Fachhochschul-Diplom) und entsprechender Tätigkeit, Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert, sowie als Fallgruppe 1 besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten dieser Art. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Sachbearbeitung mit Bachelor-Abschluss in der Landesverwaltung
Beschäftigte in Archiven und Bibliotheken mit Hochschulbildung (Teil II)
Qualifizierte Fachaufgaben mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 9b erfasst Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. Bachelor) und entsprechender Tätigkeit sowie Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
Ist E 9b die Einstiegsgruppe mit Bachelor im TV-L?
Ja, mit einem Bachelor- oder Fachhochschulabschluss und entsprechender Tätigkeit erfolgt die Eingruppierung mindestens in E 9b; höhere Gruppen setzen Heraushebungsmerkmale wie besondere Schwierigkeit und Bedeutung voraus.
Wie geht es von E 9b in E 10 oder E 11 weiter?
E 10 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 9b heraushebt; bei E 11 muss dies für die gesamte Tätigkeit gelten.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.