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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 9b

Entgeltgruppe 9b (E 9b) TV-L

E 9b TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3620,10 € in Stufe 1 bis 5014,87 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Die Entgeltgruppe 9b im TV-L ist die typische Einstiegsgruppe für Beschäftigte mit Bachelor- oder Fachhochschulabschluss im Landesdienst. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.

Stand wählen:20272026

Datenstand

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 9b Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 9b TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13620,10 €21,70 €2399,31 €
Stufe 23870,81 €23,20 €2535,82 €
Stufe 34035,07 €24,19 €2624,36 €
Stufe 44488,99 €26,91 €2865,37 €
Stufe 54875,10 €29,22 €3066,02 €
Stufe 65014,87 €30,06 €3137,72 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 9b der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2691,54 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 9b: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13620,10 €1880,57 €2820,86 €
Stufe 23870,81 €2010,81 €3016,22 €
Stufe 34035,07 €2096,14 €3144,21 €
Stufe 44488,99 €2331,94 €3497,91 €
Stufe 54875,10 €2532,52 €3798,78 €
Stufe 65014,87 €2605,13 €3907,69 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 9b erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. Bachelor oder Fachhochschul-Diplom) und entsprechender Tätigkeit, Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert, sowie als Fallgruppe 1 besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten dieser Art. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Sachbearbeitung mit Bachelor-Abschluss in der Landesverwaltung
  • Beschäftigte in Archiven und Bibliotheken mit Hochschulbildung (Teil II)
  • Qualifizierte Fachaufgaben mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Hinweis zu E 9b TV-L

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 9b im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 9b TV-L?

E 9b erfasst Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. Bachelor) und entsprechender Tätigkeit sowie Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.

Ist E 9b die Einstiegsgruppe mit Bachelor im TV-L?

Ja, mit einem Bachelor- oder Fachhochschulabschluss und entsprechender Tätigkeit erfolgt die Eingruppierung mindestens in E 9b; höhere Gruppen setzen Heraushebungsmerkmale wie besondere Schwierigkeit und Bedeutung voraus.

Wie geht es von E 9b in E 10 oder E 11 weiter?

E 10 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 9b heraushebt; bei E 11 muss dies für die gesamte Tätigkeit gelten.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.