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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 8

Entgeltgruppe 8 (E 8) TV-L

E 8 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3419,52 € in Stufe 1 bis 4158,27 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 8 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 8 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13419,52 €20,43 €2288,85 €
Stufe 23659,02 €21,86 €2420,60 €
Stufe 33795,52 €22,67 €2495,00 €
Stufe 43925,58 €23,45 €2565,44 €
Stufe 54069,31 €24,31 €2642,74 €
Stufe 64158,27 €24,84 €2690,34 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 8 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 3013,96 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 8 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 8: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13419,52 €1776,37 €2664,56 €
Stufe 23659,02 €1900,79 €2851,18 €
Stufe 33795,52 €1971,70 €2957,55 €
Stufe 43925,58 €2039,26 €3058,89 €
Stufe 54069,31 €2113,93 €3170,89 €
Stufe 64158,27 €2160,14 €3240,21 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 8 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. Selbständige Leistungen verlangen ein eigenes Abwägen und Entscheiden innerhalb des übertragenen Aufgabenkreises. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 8 erhöht gegenüber E 7 den Anteil selbstständiger Leistungen.

  • Mindestens ein Drittel der Tätigkeit muss selbstständige Leistungen erfordern. Die Tarifformel verlangt ein eigenes fachliches Ergebnis, nicht nur die Anwendung vorgegebener Routinen.
  • Bei der Prüfung ist der Anteil an den maßgeblichen Arbeitsvorgängen entscheidend – nicht, wie anspruchsvoll einzelne Ausnahmefälle wirken.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Fachsachbearbeitung mit anteilig eigenem Entscheidungsspielraum
  • Qualifizierte Tätigkeiten in Service- und Geschäftsstellen der Justiz
  • Hochwertige Facharbeiten in technischen Diensten (Teil III)

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 8 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 8 TV-L?

E 8 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit auf Basis vielseitiger Fachkenntnisse mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert – also eigenes Abwägen und Entscheiden im übertragenen Aufgabenkreis.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 8?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden.

Wann ist statt E 8 die Entgeltgruppe 9a einschlägig?

E 9a setzt voraus, dass die Tätigkeit insgesamt – nicht nur zu einem Drittel – selbständige Leistungen erfordert. Maßgeblich ist der Anteil eigenverantwortlicher Entscheidungen am Aufgabenzuschnitt.