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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 6

Entgeltgruppe 6 (E 6) TV-L

E 6 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3186,57 € in Stufe 1 bis 3863,96 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 6 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 6 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13186,57 €19,04 €2159,24 €
Stufe 23418,08 €20,42 €2288,07 €
Stufe 33547,20 €21,19 €2359,27 €
Stufe 43679,20 €21,98 €2431,55 €
Stufe 53768,15 €22,51 €2480,07 €
Stufe 63863,96 €23,08 €2532,12 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 6 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2808,64 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 6 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert – eine häufige Gruppe für ausgebildete Verwaltungskräfte. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 6: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13186,57 €1655,36 €2483,04 €
Stufe 23418,08 €1775,63 €2663,44 €
Stufe 33547,20 €1842,70 €2764,05 €
Stufe 43679,20 €1911,27 €2866,91 €
Stufe 53768,15 €1957,48 €2936,22 €
Stufe 63863,96 €2007,25 €3010,88 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 6 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Die Fachkenntnisse müssen sich dabei auf ein breiteres Aufgabengebiet beziehen als die gründlichen Fachkenntnisse der E 5. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 6 setzt auf der E-5-Tätigkeit auf und verlangt vielseitige Fachkenntnisse.

  • Die Fachkenntnisse müssen nicht das gesamte Tätigkeitsfeld der Dienststelle abdecken. Der konkrete Aufgabenkreis muss aber ohne diese Breite nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden können.
  • Ob die Voraussetzung erfüllt ist, hängt daher vom Zuschnitt der übertragenen Aufgaben ab und nicht allein vom Namen des Arbeitsplatzes.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Sachbearbeitung mit vielseitigen Fachkenntnissen in Landesbehörden
  • Beschäftigte in Geschäftsstellen von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Team- und Sekretariatsaufgaben an Hochschulen mit breitem Aufgabenspektrum

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 6 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 6 TV-L?

E 6 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit über die gründlichen Fachkenntnisse der E 5 hinaus vielseitige Fachkenntnisse erfordert – typisch für Verwaltungskräfte mit breitem Aufgabengebiet.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 6?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.

Wann geht es von E 6 in E 8 oder E 9a weiter?

E 8 setzt voraus, dass die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert; E 9a verlangt selbständige Leistungen im vollen Umfang. Entscheidend ist jeweils der Aufgabenzuschnitt.