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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 6

Entgeltgruppe 6 (E 6) TV-L

E 6 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3186,57 € in Stufe 1 bis 3863,96 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Die Entgeltgruppe 6 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert – eine häufige Gruppe für ausgebildete Verwaltungskräfte. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.

Stand wählen:20272026

Datenstand

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 6 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 6 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13186,57 €19,10 €2159,24 €
Stufe 23418,08 €20,49 €2288,07 €
Stufe 33547,20 €21,26 €2359,27 €
Stufe 43679,20 €22,05 €2431,55 €
Stufe 53768,15 €22,59 €2480,07 €
Stufe 63863,96 €23,16 €2532,12 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 6 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2808,64 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 6: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13186,57 €1655,36 €2483,04 €
Stufe 23418,08 €1775,63 €2663,44 €
Stufe 33547,20 €1842,70 €2764,05 €
Stufe 43679,20 €1911,27 €2866,91 €
Stufe 53768,15 €1957,48 €2936,22 €
Stufe 63863,96 €2007,25 €3010,88 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 6 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Die Fachkenntnisse müssen sich dabei auf ein breiteres Aufgabengebiet beziehen als die gründlichen Fachkenntnisse der E 5. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Sachbearbeitung mit vielseitigen Fachkenntnissen in Landesbehörden
  • Beschäftigte in Geschäftsstellen von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Team- und Sekretariatsaufgaben an Hochschulen mit breitem Aufgabenspektrum

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Hinweis zu E 6 TV-L

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 6 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 6 TV-L?

E 6 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit über die gründlichen Fachkenntnisse der E 5 hinaus vielseitige Fachkenntnisse erfordert – typisch für Verwaltungskräfte mit breitem Aufgabengebiet.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 6?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.

Wann geht es von E 6 in E 8 oder E 9a weiter?

E 8 setzt voraus, dass die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert; E 9a verlangt selbständige Leistungen im vollen Umfang. Entscheidend ist jeweils der Aufgabenzuschnitt.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.