E 5 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3073,97 € in Stufe 1 bis 3720,25 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 5 im TV-L ist eine typische Einstiegsgruppe nach einer dreijährigen Berufsausbildung im Landesdienst. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 5 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 5 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3073,97 €
18,43 €
2096,13 €
Stufe 2
3301,87 €
19,79 €
2223,56 €
Stufe 3
3430,99 €
20,57 €
2295,18 €
Stufe 4
3553,66 €
21,30 €
2362,81 €
Stufe 5
3652,34 €
21,89 €
2416,95 €
Stufe 6
3720,25 €
22,30 €
2454,02 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 5: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3073,97 €
1596,87 €
2395,30 €
Stufe 2
3301,87 €
1715,26 €
2572,89 €
Stufe 3
3430,99 €
1782,33 €
2673,50 €
Stufe 4
3553,66 €
1846,06 €
2769,09 €
Stufe 5
3652,34 €
1897,32 €
2845,98 €
Stufe 6
3720,25 €
1932,60 €
2898,90 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 5 Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer und entsprechender Tätigkeit. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Verwaltungsfachangestellte und Kaufleute für Büromanagement in Landesbehörden
Justizbeschäftigte mit Servicetätigkeiten an Gerichten
Beschäftigte mit gründlichen Fachkenntnissen im Innen- und Außendienst
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 5 erfasst Beschäftigte mit gründlichen Fachkenntnissen sowie Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit – eine typische Einstiegsgruppe nach der Ausbildung im Landesdienst.
Mit welcher Stufe starte ich in E 5?
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung kann zu einer höheren Stufenzuordnung führen. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Wie komme ich von E 5 in die Entgeltgruppe 6?
E 6 setzt voraus, dass die übertragene Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Maßgeblich ist eine entsprechende Änderung des Aufgabenzuschnitts, nicht die Beschäftigungsdauer.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.