Wer bekommt Entgeltgruppe 1 TV-L?
E 1 erfasst Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung und keine nennenswerte Einarbeitung erfordern. Entscheidend ist die konkret auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 1
E 1 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 2534,49 € in Stufe 2 bis 2730,30 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Die Entgeltgruppe 1 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder (ohne Hessen) mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung voraussetzen. Wähle deine Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Datenstand
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 1 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 2 | 2534,49 € | 15,19 € | 1788,81 € |
| Stufe 3 | 2565,06 € | 15,37 € | 1806,49 € |
| Stufe 4 | 2601,78 € | 15,60 € | 1827,56 € |
| Stufe 5 | 2638,51 € | 15,82 € | 1848,72 € |
| Stufe 6 | 2730,30 € | 16,37 € | 1901,29 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 2 | 2534,49 € | 1316,62 € | 1974,93 € |
| Stufe 3 | 2565,06 € | 1332,50 € | 1998,75 € |
| Stufe 4 | 2601,78 € | 1351,57 € | 2027,36 € |
| Stufe 5 | 2638,51 € | 1370,65 € | 2055,98 € |
| Stufe 6 | 2730,30 € | 1418,34 € | 2127,51 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne nennenswerte Einarbeitung verrichtet werden können. Maßgeblich ist allein die auszuübende Tätigkeit, nicht ein erlernter Beruf. Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit Stufe 2; der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 1 im TV-L.
E 1 erfasst Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung und keine nennenswerte Einarbeitung erfordern. Entscheidend ist die konkret auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Die Entgeltgruppe 1 hat tariflich keine Stufe 1; Beschäftigte starten direkt in Stufe 2. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 richtet sich nach den festgelegten Stufenlaufzeiten.
Ja. Der TV-L gilt für die Länder (ohne Hessen), der TVöD für Bund und Kommunen; die Tabellenwerte und einzelne Regelungen weichen voneinander ab. Für Bund und Kommunen gibt es eigene Seiten zur Entgeltgruppe 1.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.