Tarifvertrag-Online

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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 1

Entgeltgruppe 1 (E 1) TV-L

E 1 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 2534,49 € in Stufe 2 bis 2730,30 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 1 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 1 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 22534,49 €15,14 €1788,81 €
Stufe 32565,06 €15,32 €1806,49 €
Stufe 42601,78 €15,54 €1827,56 €
Stufe 52638,51 €15,76 €1848,72 €
Stufe 62730,30 €16,31 €1901,29 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 1 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2215,90 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 1 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder (ohne Hessen) mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung voraussetzen. Wähle deine Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 1: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 22534,49 €1316,62 €1974,93 €
Stufe 32565,06 €1332,50 €1998,75 €
Stufe 42601,78 €1351,57 €2027,36 €
Stufe 52638,51 €1370,65 €2055,98 €
Stufe 62730,30 €1418,34 €2127,51 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne nennenswerte Einarbeitung verrichtet werden können. Maßgeblich ist allein die auszuübende Tätigkeit, nicht ein erlernter Beruf. Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit Stufe 2; der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 1 ist im allgemeinen Verwaltungsdienst des TV-L die Gruppe für einfachste Tätigkeiten.

  • Die Entgeltordnung verlangt dafür keine förmliche Vor- oder Berufsausbildung. Entscheidend ist, dass die konkret auszuübende Tätigkeit nur die niedrigste tarifliche Anforderung erreicht.
  • Für zahlreiche Berufsgruppen – etwa technische Dienste, Justiz, Pflege oder Sozial- und Erziehungsdienst – gehen die jeweils besonderen Tätigkeitsmerkmale vor.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Essens- und Getränkeausgabe sowie Spüldienste in Landeseinrichtungen
  • Einfache Reinigungs- und Aufräumtätigkeiten
  • Einfachste Hilfstätigkeiten ohne Anlernzeit in Landesbehörden

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 1 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 1 TV-L?

E 1 erfasst Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung und keine nennenswerte Einarbeitung erfordern. Entscheidend ist die konkret auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.

Warum beginnt E 1 erst mit Stufe 2?

Die Entgeltgruppe 1 hat tariflich keine Stufe 1; Beschäftigte starten direkt in Stufe 2. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 richtet sich nach den festgelegten Stufenlaufzeiten.

Unterscheidet sich E 1 TV-L von E 1 TVöD?

Ja. Der TV-L gilt für die Länder (ohne Hessen), der TVöD für Bund und Kommunen; die Tabellenwerte und einzelne Regelungen weichen voneinander ab. Für Bund und Kommunen gibt es eigene Seiten zur Entgeltgruppe 1.