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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 15

Entgeltgruppe 15 (E 15) TV-L

E 15 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 5658,38 € in Stufe 1 bis 7854,52 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Die Entgeltgruppe 15 ist die höchste reguläre Entgeltgruppe im TV-L und gilt für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung und erheblich herausgehobener Verantwortung. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.

Stand wählen:20272026

Datenstand

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 15 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 15 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 15658,38 €33,92 €3461,01 €
Stufe 26067,30 €36,37 €3678,83 €
Stufe 36283,38 €37,66 €3797,51 €
Stufe 47050,89 €42,26 €4206,08 €
Stufe 57632,07 €45,75 €4504,81 €
Stufe 67854,52 €47,08 €4611,90 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 15 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 1840,67 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 15: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 15658,38 €2939,42 €4409,13 €
Stufe 26067,30 €3151,84 €4727,77 €
Stufe 36283,38 €3264,09 €4896,14 €
Stufe 47050,89 €3662,80 €5494,20 €
Stufe 57632,07 €3964,71 €5947,07 €
Stufe 67854,52 €4080,27 €6120,41 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 15 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 heraushebt, sowie Beschäftigte, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der E 13 ständig unterstellt sind. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Leitungsfunktionen mit erheblicher Verantwortung in Landesbehörden
  • Leitung größerer wissenschaftlicher Arbeitsbereiche
  • Herausgehobene Referats- und Fachbereichsaufgaben

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Hinweis zu E 15 TV-L

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 15 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 15 TV-L?

E 15 erfasst Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 14 heraushebt oder denen mindestens fünf Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 15?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.

Gibt es im TV-L Gruppen oberhalb von E 15?

Oberhalb der E 15 existiert nur die außertarifliche Überleitungsgruppe E 15Ü für bestimmte übergeleitete Beschäftigte; sie ist nicht Teil der regulären Entgelttabelle dieses Rechners.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.