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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 15

Entgeltgruppe 15 (E 15) TV-L

E 15 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 5658,38 € in Stufe 1 bis 7854,52 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 15 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 15 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 15658,38 €33,80 €3461,01 €
Stufe 26067,30 €36,24 €3678,83 €
Stufe 36283,38 €37,54 €3797,51 €
Stufe 47050,89 €42,12 €4206,08 €
Stufe 57632,07 €45,59 €4504,81 €
Stufe 67854,52 €46,92 €4611,90 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 15 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 1840,67 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 15 ist die höchste reguläre Entgeltgruppe im TV-L und gilt für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung und erheblich herausgehobener Verantwortung. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 15: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 15658,38 €2939,42 €4409,13 €
Stufe 26067,30 €3151,84 €4727,77 €
Stufe 36283,38 €3264,09 €4896,14 €
Stufe 47050,89 €3662,80 €5494,20 €
Stufe 57632,07 €3964,71 €5947,07 €
Stufe 67854,52 €4080,27 €6120,41 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 15 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 heraushebt, sowie Beschäftigte, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der E 13 ständig unterstellt sind. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 15 setzt eine besonders weitreichende Heraushebung aus E 14 voraus.

  • Tariflich muss sich die Tätigkeit durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus E 14 Fallgruppe 1 abheben. Daneben kann die dauerhafte, ausdrücklich angeordnete Leitung von mindestens fünf Beschäftigten mindestens der E 13 ein eigenes Merkmal sein.
  • Die konkrete Eingruppierung muss stets anhand des einschlägigen Tätigkeitsmerkmals und der Arbeitsvorgänge erfolgen.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Leitungsfunktionen mit erheblicher Verantwortung in Landesbehörden
  • Leitung größerer wissenschaftlicher Arbeitsbereiche
  • Herausgehobene Referats- und Fachbereichsaufgaben

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 15 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 15 TV-L?

E 15 erfasst Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 14 heraushebt oder denen mindestens fünf Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 15?

Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.

Gibt es im TV-L Gruppen oberhalb von E 15?

Oberhalb der E 15 existiert nur die außertarifliche Überleitungsgruppe E 15Ü für bestimmte übergeleitete Beschäftigte; sie ist nicht Teil der regulären Entgelttabelle dieses Rechners.