E 15 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 5658,38 € in Stufe 1 bis 7854,52 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Entgeltgruppe 15 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 15 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
5658,38 €
33,80 €
3461,01 €
Stufe 2
6067,30 €
36,24 €
3678,83 €
Stufe 3
6283,38 €
37,54 €
3797,51 €
Stufe 4
7050,89 €
42,12 €
4206,08 €
Stufe 5
7632,07 €
45,59 €
4504,81 €
Stufe 6
7854,52 €
46,92 €
4611,90 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe 15 ist die höchste reguläre Entgeltgruppe im TV-L und gilt für Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung und erheblich herausgehobener Verantwortung. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
5658,38 €
2939,42 €
4409,13 €
Stufe 2
6067,30 €
3151,84 €
4727,77 €
Stufe 3
6283,38 €
3264,09 €
4896,14 €
Stufe 4
7050,89 €
3662,80 €
5494,20 €
Stufe 5
7632,07 €
3964,71 €
5947,07 €
Stufe 6
7854,52 €
4080,27 €
6120,41 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
E 15 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 heraushebt, sowie Beschäftigte, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der E 13 ständig unterstellt sind. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Tarifliche Anforderungen
E 15 setzt eine besonders weitreichende Heraushebung aus E 14 voraus.
Tariflich muss sich die Tätigkeit durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus E 14 Fallgruppe 1 abheben. Daneben kann die dauerhafte, ausdrücklich angeordnete Leitung von mindestens fünf Beschäftigten mindestens der E 13 ein eigenes Merkmal sein.
Die konkrete Eingruppierung muss stets anhand des einschlägigen Tätigkeitsmerkmals und der Arbeitsvorgänge erfolgen.
E 15 erfasst Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der E 14 heraushebt oder denen mindestens fünf Beschäftigte ab E 13 ständig unterstellt sind.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 15?
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.
Gibt es im TV-L Gruppen oberhalb von E 15?
Oberhalb der E 15 existiert nur die außertarifliche Überleitungsgruppe E 15Ü für bestimmte übergeleitete Beschäftigte; sie ist nicht Teil der regulären Entgelttabelle dieses Rechners.