Wer bekommt Entgeltgruppe 10 TV-L?
E 10 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 9b heraushebt – typisch für herausgehobene Sachbearbeitung.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 10
E 10 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4038,42 € in Stufe 1 bis 5644,20 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 10 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4038,42 € | 24,12 € | 2626,15 € |
| Stufe 2 | 4299,95 € | 25,69 € | 2765,62 € |
| Stufe 3 | 4599,41 € | 27,48 € | 2923,11 € |
| Stufe 4 | 4904,89 € | 29,30 € | 3081,33 € |
| Stufe 5 | 5486,13 € | 32,77 € | 3375,56 € |
| Stufe 6 | 5644,20 € | 33,72 € | 3454,09 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 10 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder mit anteilig besonders schwierigen und bedeutenden Aufgaben. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4038,42 € | 2097,88 € | 3146,82 € |
| Stufe 2 | 4299,95 € | 2233,74 € | 3350,61 € |
| Stufe 3 | 4599,41 € | 2389,30 € | 3583,96 € |
| Stufe 4 | 4904,89 € | 2547,99 € | 3821,99 € |
| Stufe 5 | 5486,13 € | 2849,94 € | 4274,91 € |
| Stufe 6 | 5644,20 € | 2932,05 € | 4398,08 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 10 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 10 setzt auf E 9c auf.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 10 im TV-L.
E 10 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 9b heraushebt – typisch für herausgehobene Sachbearbeitung.
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.
Bei E 11 muss die besondere Schwierigkeit und Bedeutung die gesamte Tätigkeit prägen, bei E 10 genügt ein Anteil von mindestens einem Drittel.