Für wen gilt der TV-N NW?
Der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) gilt für die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen – zum Beispiel bei Rheinbahn, KVB, BOGESTRA oder DSW21 – im Fahrdienst, in Werkstätten, Technik und Verwaltung.