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Systemgastronomie (BdS/NGG)

Systemgastronomie (BdS/NGG) Gehaltsrechner 2026

Systemgastronomie (BdS/NGG): 12 Gruppen von TG 1 bis TG 12, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Tarifgruppe 1 nach den Tätigkeitsmerkmalen in § 2 BdS/NGG-ETV.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechne dein Entgelt nach dem bundesweiten BdS/NGG-Tarifvertrag. Enthalten sind alle zwölf Tarifgruppen und die veröffentlichten Tabellen ab Januar sowie Oktober 2026. Vollzeit umfasst 169 Monatsstunden; Teilzeit wird nach § 4 ETV mit dem veröffentlichten Stundenlohn berechnet.

Datenstand

Veröffentlichter BdS/NGG-ETV, PDF-Seite 14. Erstmals kündbar zum 31.12.2026. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Ausbildungsvergütung
Separat dokumentierte Monatswerte (BdS/NGG ab 01.01.2026). Sie sind nicht Teil des Hauptrechners mit Netto-Schätzung.
AusbildungsjahrMonatsbrutto
1. Ausbildungsjahr1061,00 €
2. Ausbildungsjahr1185,00 €
3. Ausbildungsjahr1323,00 €

Ausbildungsvergütung, Tarifstand BdS/NGG ab 01.01.2026. Maßgeblich bleibt der Tarifvertrag.

Kommender Tarifstand: BdS/NGG ab 01.10.2026
AusbildungsjahrMonatsbrutto
1. Ausbildungsjahr1167,00 €
2. Ausbildungsjahr1304,00 €
3. Ausbildungsjahr1456,00 €

Hinweis zu Geltungsbereich und Berechnung

Dieser Rechner gilt für den BdS/NGG-Tarif der Systemgastronomie. Regionale DEHOGA-Verträge und der separate DEHOGA-Spezialtarif sind eigenständig. Monats- und Stundenbeträge sind im Original getrennt gerundet. Urlaubsgeld und Jahressonderzuwendung hängen von der Betriebszugehörigkeit ab und sind nicht automatisch enthalten; eigene Jahreszahlungen lassen sich ergänzen. Zuschläge und die einmalige Erholungsbeihilfe im Januar 2026 sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Fragen zum Systemgastronomie (BdS/NGG)-Rechner.

Welcher Tarifvertrag ist hinterlegt?

Der Entgelttarifvertrag zwischen BdS und NGG vom 12. März 2025. Maßgeblich ist die Tarifbindung beziehungsweise arbeitsvertragliche Anwendung, nicht allein der Markenname eines Restaurants.

Warum entspricht Teilzeit nicht exakt dem anteiligen Monatsbetrag?

§ 4 ETV schreibt für Teilzeit den veröffentlichten Bruttostundenlohn vor. TG 1 ab Januar 2026: Vollzeit 2.349 Euro; bei 19,5 Wochenstunden rechnerisch 84,5 Monatsstunden × 13,90 Euro = 1.174,55 Euro.

Sind die Werte ab Oktober 2026 beschlossen?

Ja. Die Oktober-Tabelle steht auf Seite 15 des veröffentlichten ETV. Dieser ist erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar.

Quellen und Datenstand

BdS/NGG Entgelttarifvertrag vom 12.03.2025, §§ 3, 4, 7, Stand 12.03.2025. Bundesverband der Systemgastronomie / NGG, gültig 01.03.2025 bis 31.12.2026.

BdS/NGG Manteltarifvertrag ab 01.01.2015, §§ 4, 8, 11, Stand 01.01.2015. Bundesverband der Systemgastronomie / NGG, gültig ab 01.01.2015 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 30.09.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Vollzeit: 169 Monatsstunden (rechnerisch 39 Wochenstunden). Vollzeit-Monatsbeträge und Stundenentgelte sind eigenständig veröffentlichte Werte; Teilzeit wird nach § 4 ETV aus dem Stundenentgelt berechnet.
  • Urlaubsgeld (§ 8 MTV) und Jahressonderzuwendung (§ 11 MTV) hängen von der Betriebszugehörigkeit ab und sind nicht automatisch im Jahreswert enthalten. Individuelle Sonderzahlungen können im Rechner ergänzt werden.
  • Die einmalige Erholungsbeihilfe von 50 Euro im Januar 2026 ist nicht enthalten. Anspruchsvoraussetzungen nach § 3 Nr. 4 ETV beachten.
  • Dieser Tarif ist vom DEHOGA-Spezialtarifvertrag Systemgastronomie und von regionalen Gastgewerbetarifen zu unterscheiden.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.