Welcher Tarifvertrag ist hinterlegt?
Der Entgelttarifvertrag zwischen BdS und NGG vom 12. März 2025. Maßgeblich ist die Tarifbindung beziehungsweise arbeitsvertragliche Anwendung, nicht allein der Markenname eines Restaurants.
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Systemgastronomie (BdS/NGG)
Systemgastronomie (BdS/NGG): 12 Gruppen von TG 1 bis TG 12, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Berechne dein Entgelt nach dem bundesweiten BdS/NGG-Tarifvertrag. Enthalten sind alle zwölf Tarifgruppen und die veröffentlichten Tabellen ab Januar sowie Oktober 2026. Vollzeit umfasst 169 Monatsstunden; Teilzeit wird nach § 4 ETV mit dem veröffentlichten Stundenlohn berechnet.
Datenstand
Veröffentlichter BdS/NGG-ETV, PDF-Seite 14. Erstmals kündbar zum 31.12.2026. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Dieser Rechner gilt für den BdS/NGG-Tarif der Systemgastronomie. Regionale DEHOGA-Verträge und der separate DEHOGA-Spezialtarif sind eigenständig. Monats- und Stundenbeträge sind im Original getrennt gerundet. Urlaubsgeld und Jahressonderzuwendung hängen von der Betriebszugehörigkeit ab und sind nicht automatisch enthalten; eigene Jahreszahlungen lassen sich ergänzen. Zuschläge und die einmalige Erholungsbeihilfe im Januar 2026 sind nicht enthalten.
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Fragen zum Systemgastronomie (BdS/NGG)-Rechner.
Der Entgelttarifvertrag zwischen BdS und NGG vom 12. März 2025. Maßgeblich ist die Tarifbindung beziehungsweise arbeitsvertragliche Anwendung, nicht allein der Markenname eines Restaurants.
§ 4 ETV schreibt für Teilzeit den veröffentlichten Bruttostundenlohn vor. TG 1 ab Januar 2026: Vollzeit 2.349 Euro; bei 19,5 Wochenstunden rechnerisch 84,5 Monatsstunden × 13,90 Euro = 1.174,55 Euro.
Ja. Die Oktober-Tabelle steht auf Seite 15 des veröffentlichten ETV. Dieser ist erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar.
BdS/NGG Entgelttarifvertrag vom 12.03.2025, §§ 3, 4, 7, Stand 12.03.2025. Bundesverband der Systemgastronomie / NGG, gültig 01.03.2025 bis 31.12.2026.
BdS/NGG Manteltarifvertrag ab 01.01.2015, §§ 4, 8, 11, Stand 01.01.2015. Bundesverband der Systemgastronomie / NGG, gültig ab 01.01.2015 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt bis 30.09.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.