Die belegten Werte des Groß- und Außenhandel NRW für den Tarifstand 2027 (gültig ab 01.05.2027): alle Gruppen mit ihren Stufen als Monats-, Stunden- und Jahresbrutto. Ein Klick auf einen Wert öffnet den Gehaltsrechner mit der passenden Gruppe und Stufe. Den aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite der Tabelle.
Diese Tabelle bildet ausschließlich den Groß- und Außenhandel NRW-Tarifstand 2027 ab. Maßgeblich für aktuelle Abrechnungen ist der jeweils geltende Tarifstand; jeder Wert ist quellenbelegt ausgewiesen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Groß- und Außenhandel NRW Entgelttabelle.
Wann steigt man in der Groß- und Außenhandel NRW Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 38,5 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
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Tarifregister NRW: Groß- und Außenhandel, Stand 30.04.2026. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.10.2007 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt bis 30.04.2028; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Belegte ver.di-Tabelle zum NRW-Tarifabschluss, gültig ab 01.05.2027
Die Werte bilden die zweite Erhöhungsstufe des Abschlusses ab 01.05.2027 ab.
Die Vollzeitbasis von 38,5 Wochenstunden stammt aus dem Tarifregister NRW.
Zuschläge, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und die konkrete Eingruppierung sind nicht Bestandteil der Berechnung.