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Öffentlicher Dienst - TVöD Bund - E 9b

Entgeltgruppe 9b (E 9b) TVöD Bund

E 9b TVöD Bund bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3833,50 € in Stufe 1 bis 5297,75 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe 9b im TVöD Bund gilt für Beschäftigte mit anspruchsvoller gehobener Sachbearbeitung, die selbstständige Leistungen einschließt. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.

Datenstand

TVöD Bund Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 9b Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 9b TVöD Bund bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13833,50 €22,68 €2515,63 €
Stufe 23956,17 €23,41 €2581,88 €
Stufe 34267,03 €25,25 €2748,20 €
Stufe 44608,13 €27,27 €2927,68 €
Stufe 54983,57 €29,49 €3121,72 €
Stufe 65297,75 €31,35 €3281,16 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 9b der Anlage A Bund.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 3450,15 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 9b: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD Bund. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13833,50 €1965,90 €2948,85 €
Stufe 23956,17 €2028,81 €3043,21 €
Stufe 34267,03 €2188,22 €3282,33 €
Stufe 44608,13 €2363,14 €3544,72 €
Stufe 54983,57 €2555,68 €3833,52 €
Stufe 65297,75 €2716,79 €4075,19 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zu E 9b richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund, nicht nach dem erlernten Beruf. Gegenüber E 9a treten ein höherer Anspruch und selbstständige Leistungen in den Vordergrund. Der Stufenaufstieg folgt der einschlägigen Berufserfahrung und den geltenden Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Anspruchsvolle gehobene Sachbearbeitung in Ministerien und Bundesoberbehörden
  • Beschäftigte mit selbstständigen Leistungen in Personal-, Haushalts- oder Vergabestellen
  • Fachbeschäftigte mit erweiterter Verantwortung in der Bundesverwaltung

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung Bund (Anlage 1 zum TVöD, Teil A bis Teil B), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Kommunen (VKA) ansehen

Hinweis zu E 9b TVöD Bund

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 9b im TVöD Bund.

Wer bekommt Entgeltgruppe 9b TVöD Bund?

E 9b erfasst anspruchsvolle gehobene Sachbearbeitung, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen umfasst. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund.

Wie funktioniert der Stufenaufstieg in E 9b?

Die Stufen in E 9b werden nach den festgelegten Laufzeiten durchlaufen. Mit wachsender einschlägiger Berufserfahrung steigst du schrittweise in die höheren Stufen auf.

Unterscheidet sich E 9b Bund von E 9b VKA?

Bund und VKA nutzen getrennte Entgelttabellen mit teils abweichenden Werten. Für kommunale Beschäftigte ist die Seite zu Entgeltgruppe 9b TVöD VKA maßgeblich.

Quellen und Datenstand

TVöD AT und BT-V, Lesefassung gültig ab 01.01.2026, Anlage A Bund, Stand 19.01.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Offizieller Bezügerechner Tarifbeschäftigte TVöD Bund, Stand 01.06.2026. Bundesverwaltungsamt, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes, Stand 25.08.2006. GEW / Tarifvertragsparteien, gültig ab 01.01.2007 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die Tabellenentgelte der Anlage A Bund ab.
  • Das Leistungsentgelt nach LeistungsTV-Bund wird nicht berechnet; Auszahlung und Verteilung richten sich nach Leistungsfeststellung und Dienstvereinbarung.
  • Überleitungsgruppen wie E 2UE oder E 15UE werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt, weil die verwendete Anlage A Bund sie nicht als Tabellenzeilen enthält.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.