Öffentlicher Dienst - TVöD Bund - E 4: 17 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 4 im TVöD Bund gilt für Beschäftigte mit einfacheren Tätigkeiten, die bereits ein gewisses Maß an Selbstständigkeit oder körperlicher Anforderung mit sich bringen. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
Datenstand
TVöD Bund Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 4 TVöD Bund
Vollzeit (39,0 Std./Woche): Stufe 1 ab 2994,17 €, Stufe 6 bis 3620,20 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
Für die Eingruppierung in E 4 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund entscheidend, nicht die Berufsbezeichnung. Erfasst werden einfachere Tätigkeiten, die teils erhöhte Anforderungen oder eine besondere Verantwortung gegenüber E 3 aufweisen. Der Stufenaufstieg richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung und den vorgesehenen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Beschäftigte im Werkstatt- und Instandhaltungsbereich des Bundes
Anspruchsvollere Lager- und Materialwirtschaftstätigkeiten
Beschäftigte im technischen Hilfsdienst mit erweiterter Verantwortung
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Wer wird in Entgeltgruppe 4 TVöD Bund eingruppiert?
E 4 erfasst einfachere Tätigkeiten, die gegenüber E 3 erhöhte Anforderungen oder mehr Verantwortung mit sich bringen. Maßgeblich ist die tatsächlich auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund.
Wie funktioniert der Stufenaufstieg in E 4?
Die Stufen in E 4 werden nach den festgelegten Laufzeiten durchlaufen. Mit wachsender einschlägiger Berufserfahrung steigst du schrittweise in die höheren Stufen auf.
Unterscheidet sich E 4 Bund von E 4 VKA?
Bund und VKA haben getrennte Entgelttabellen, deren Werte abweichen können. Kommunale Beschäftigte finden ihre Angaben auf der Seite zu Entgeltgruppe 4 TVöD VKA.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Grundrechner bildet die Tabellenentgelte der Anlage A Bund ab.
Das Leistungsentgelt nach LeistungsTV-Bund wird nicht berechnet; Auszahlung und Verteilung richten sich nach Leistungsfeststellung und Dienstvereinbarung.
Überleitungsgruppen wie E 2UE oder E 15UE werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt, weil die verwendete Anlage A Bund sie nicht als Tabellenzeilen enthält.