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Öffentlicher Dienst · TV-WW (Wasserwirtschaft NRW)

TV-WW Gehaltsrechner

TV-WW: 15 Gruppen von EG 15 bis EG 1, gültig 01.05.2026 bis unbefristet (Vollzeit 39 Std./Woche).

Dieser Gehaltsrechner nutzt die Monatsentgelttabelle des TV-WW/NW (Tarifvertrag für die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen) ab 01.05.2026. Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.

Datenstand

TV-WW/NW Anlage 3: Monatsentgelte ab 01.05.2026 (+3,15 % gegenüber 2025). Die Werte gelten unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde und werden bei Änderungen aktualisiert.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 15 TV-WW/NW (Entgeltordnung Anlagen 1 und 2).

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 6977,06 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TV-WW Entgelttabelle

Hinweis zu TV-WW/NW

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung (Anlagen 1 und 2 TV-WW/NW) und der Stufenzuordnung nach § 17. Die Jahressonderzahlung ist vereinfacht enthalten; Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten, Leistungsentgelte und individuelle Sonderregelungen sind nicht enthalten. Monatliche Zulagen können optional erfasst werden.

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Häufige Fragen

Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen, Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung im TV-WW/NW.

Für wen gilt der TV-WW/NW?

Der TV-WW/NW gilt für Beschäftigte in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Verbänden der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied des KAV NW sind (§ 1). Auszubildende fallen nicht darunter; für sie gilt der TVAöD.

Welche Entgeltgruppen und Stufen gibt es im TV-WW/NW?

Die Anlage 3 umfasst die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 mit je nach Gruppe 8 bis 10 Stufen. Eingestellt wird in Stufe 1; mit mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 2, ab vier Jahren in der Regel in Stufe 3. Danach steigt das Entgelt jeweils nach zwei Jahren bis zur letzten Stufe (§ 17).

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-WW/NW?

Nach § 18a beträgt die Jahressonderzahlung 100 % (EG 1 bis 7), 95 % (EG 8) bzw. 90 % (EG 9 bis 15) eines Monatsentgelts. Anspruch besteht bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember; ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt. Der Rechner bildet sie vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts ab.

Ab wann gelten die aktuellen TV-WW-Entgelte?

Die hinterlegte Monatsentgelttabelle (Anlage 3) gilt ab dem 01.05.2026 (+3,15 % gegenüber dem Stand ab 01.04.2025). Die Erhöhungen des TV-WW/NW folgen den Tarifabschlüssen des TVöD-VKA (§ 16 Abs. 2).

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der TV-WW-Rechner?

Der Rechner nutzt die tarifliche 39-Stunden-Woche (§ 6) als Vollzeitbasis. Bei Teilzeit gibst du deine Wochenstunden ein, und der Rechner ermittelt Monatsbrutto und rechnerischen Stundenlohn anhand dieser Angabe.

Was steckt hinter der Netto-Schätzung im TV-WW-Rechner?

Die Netto-Schätzung rechnet mit Lohnsteuer nach § 32a EStG (inklusive Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optionaler Kirchensteuer und den Beiträgen zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie dient als vereinfachte Orientierung anhand deiner Angaben.

Welche TV-WW-Bestandteile bildet der Rechner nicht ab?

Nicht enthalten sind die Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten (Anlage 4), Leistungsprämien und Leistungszuschläge (§ 18b), Zeitzuschläge sowie Fragen der individuellen Eingruppierung. Monatliche Zulagen kannst du optional erfassen.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW/NW) i. d. F. des 20. Änderungstarifvertrages vom 20. Mai 2025, Stand 20.05.2025. Kommunale Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen (KAV NW), gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.

  • Der Rechner bildet die Monatstabellenentgelte der Anlage 3 TV-WW/NW ab (39-Stunden-Woche nach § 6).
  • Nicht enthalten: Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten (Anlage 4), Leistungsentgelte (§ 18b), sonstige Zulagen sowie die individuelle Eingruppierung.
  • Auszubildende fallen nicht unter den TV-WW/NW (§ 1 Abs. 2); für sie gilt der TVAöD.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.