Für wen gilt der TV-WW/NW?
Der TV-WW/NW gilt für Beschäftigte in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Verbänden der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied des KAV NW sind (§ 1). Auszubildende fallen nicht darunter; für sie gilt der TVAöD.