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Öffentlicher Dienst · TV-AVH

TV-AVH Gehaltsrechner

TV-AVH: 17 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 15 der Anlage A zum TV-AVH (allgemeine Tabelle).

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 40 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Dieser Gehaltsrechner bildet alle vier TV-AVH-Entgelttabellen ab, gültig ab 01.05.2026: Anlage A (allgemein, EG 1 bis 15), Anlage E (Pflege, P 5 bis P 16), Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst, S 2 bis S 18) und Anlage C-Kitas. Wähle Anlage, Entgeltgruppe und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, Stundenlohn, Jahresbrutto inklusive Jahressonderzahlung und eine Netto-Schätzung - als unverbindliche Orientierung.

Datenstand

TV-AVH Anlage A (allgemeine Tabelle), gültig ab 01.05.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche in EG 1-9b; EG 9c-11: 39,5 Std., EG 12-15: 40 Std.). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den TV-AVH (Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg).

Was ist der TV-AVH?

Der TV-AVH ist der Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (AVH), abgeschlossen mit ver.di. Er gilt für die Beschäftigten der AVH-Mitglieder - öffentliche und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen in Hamburg - und folgt inhaltlich dem TVöD (VKA).

Was ist der Unterschied zum TVöD?

Die Tabellenwerte sind fast vollständig identisch mit der TVöD-VKA-Tabelle (93 von 101 Zellen). Eigene Werte hat der TV-AVH in der Stufe 6 der Entgeltgruppen 9a bis 15. Außerdem ist die Arbeitszeit nach Entgeltgruppe gestaffelt: 39 Stunden in EG 1 bis 9b, 39,5 Stunden in EG 9c bis 11 und 40 Stunden in EG 12 bis 15.

Welche Tabellen sind hinterlegt?

Alle vier Entgelttabellen des TV-AVH, gültig ab 01.05.2026, per Anlagen-Umschalter: die allgemeine Anlage A (EG 1 bis 15 inklusive 9a, 9b, 9c), die Pflege-Tabelle (Anlage E, P 5 bis P 16), der Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C, S 2 bis S 18) und die Kita-Tabelle (Anlage C-Kitas, mit dem Folgestand ab 01.01.2027).

Was gilt für die Pflege (P-Tabelle)?

Beschäftigte in der Pflege erhalten Entgelt nach der Anlage E (P 5 bis P 16, § 51a BT-B); die Werte sind identisch mit der TVöD-P-Tabelle. In P 7 bis P 16 ist die Eingangsstufe die Stufe 2. Zusätzlich gibt es eine Pflegezulage von 141,82 Euro monatlich (ab 01.05.2026) und eine Zulage von 25,00 Euro, die der Rechner nicht einrechnet. Die Jahressonderzahlung beträgt in der Pflege 90 Prozent (P 5 bis P 8) bzw. 85 Prozent (P 9 bis P 16).

Was gilt für Sozial- und Erziehungsdienst und Kitas?

Der Sozial- und Erziehungsdienst hat die eigene Anlage C (S 2 bis S 18); für Kitas bei AVH-Mitgliedern - etwa die Elbkinder - gilt die Anlage C-Kitas mit teils eigener Besetzung (dort ist auch S 10 besetzt). Nicht eingerechnet ist die SuE-Zulage (130 Euro in S 2 bis S 11a, 180 Euro u. a. in S 11b bis S 12 und S 14); dazu kommen zwei Regenerationstage im Jahr.

Wie funktionieren die Stufen?

Wie im TVöD steigt das Entgelt mit der Zeit ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe (§ 16 TV-AVH): Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren, Stufe 4 nach drei weiteren, Stufe 5 nach vier weiteren und Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der TV-AVH-Rechner?

Mit der tariflichen Vollzeit der jeweiligen Entgeltgruppe (§ 6 TV-AVH): 39 Stunden in EG 1 bis 9b, 39,5 Stunden in EG 9c bis 11, 40 Stunden in EG 12 bis 15. Bei Teilzeit stellst du deine Wochenstunden ein; Alters- und Kinderermäßigung sind nicht eingerechnet.

Gibt es beim TV-AVH eine Jahressonderzahlung?

Ja. Nach § 20 TV-AVH beträgt sie ab 2026 einheitlich 85 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September (Stichtag 1. Dezember, Auszahlung im November). Der Rechner rechnet sie vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts in den Jahreswert ein.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Es ist die Stufe ab 01.05.2026 (+2,8 % des TVöD-Abschlusses vom 14.02.2026, den die AVH übernimmt). Die Werte stammen wörtlich aus der amtlichen Anlage A des Arbeitgeberverbands AVH und wurden gegen die TVöD-VKA-Tabelle sowie eine unabhängig veröffentlichte Kopie geprüft.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung - als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.

Datenstand

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • TV-AVH (Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg), abgeschlossen zwischen der AVH und ver.di; er gilt für die Beschäftigten der AVH-Mitglieder (öffentliche und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen in Hamburg) und folgt inhaltlich dem TVöD (VKA).
  • Hinterlegt ist die allgemeine Tabelle (Anlage A), gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %-Stufe des TVöD-Abschlusses): Entgeltgruppen 1 bis 15 einschließlich 9a, 9b und 9c mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
  • 93 der 101 Zellen sind wertgleich mit der TVöD-VKA-Anlage-A; die Stufe 6 der EG 9a bis 15 hat im TV-AVH eigene (niedrigere) Beträge - gegen die unabhängig veröffentlichte Elbkinder-Kopie Zelle für Zelle bestätigt.
  • Besonderheit Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1): 39,0 Std./Woche in EG 1-9b, 39,5 Std. in EG 9c-11 und 40,0 Std. in EG 12-15; der Rechner nutzt je Gruppe die passende Vollzeitbasis. Alters- (38,0 bzw. 39,0 Std.) und Kinderermäßigung (-30 Min.) sind nicht eingerechnet.
  • Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-AVH (ab 2026 einheitlich 85 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts, Stichtag 1. Dezember) ist als Posten im Jahreswert abgebildet. Sonderregelungen der Sparten (BT-V, BT-B, BT-K) sowie Pflege-, SuE- und Kita-Tabellen sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.