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Diakonie/Kirche · KTD

KTD Gehaltsrechner

KTD: 13 Gruppen von E 1 bis E 13, gültig 01.03.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Stand wählen:20272026

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 1 der KTD-Entgeltordnung (Anlage 1, Abteilung 1 Allgemein).

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Dieser Gehaltsrechner bildet die allgemeine KTD-Entgelttabelle (Abteilung 1 der Entgeltordnung) ab, gültig ab 01.03.2026. Wähle Entgeltgruppe (E 1 bis E 13) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, tariflicher Stundenlohn (1/169,58), Jahresbrutto inklusive der Sonderentgelte nach § 17 und eine Netto-Schätzung - als unverbindliche Orientierung.

Datenstand

KTD Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein), gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (39 Std./Woche). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Hinweis zu Geltungsbereich, Stand und Sonderentgelt

Hinterlegt ist die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) des KTD der Diakonie in der Nordkirche, Vollzeit 39 Std./Woche, gültig ab 01.03.2026 (+3,0 %); der vereinbarte Stand ab 01.04.2027 (+2,0 %) ist umschaltbar. Die Werte stammen aus der amtlichen VKDN-Lesefassung (32. ÄTV vom 21.11.2025) und wurden gegen Vortabelle und Stundenentgelttabelle geprüft. Die Abteilungen 2 bis 6 (Erziehungs-/Sozialdienst, Pflege, Krankenhäuser, Ärztlicher Dienst, Inklusionsprojekte) sowie Zuschläge und Zulagen sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie, Nordkirche).

Was ist der KTD?

Der KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) ist der Tarifvertrag der Diakonie im Bereich der Nordkirche (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern). Er wird zwischen dem Dienstgeberverband VKDN und ver.di abgeschlossen. Er ist nicht zu verwechseln mit der AVR.DD (Diakonie Deutschland) oder dem BAT-KF (Rheinland-Westfalen-Lippe).

Welche Tabelle ist hinterlegt?

Die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) der KTD-Entgeltordnung, gültig ab 01.03.2026, mit den Entgeltgruppen E 1 bis E 13 und den Stufen 1 bis 5. Der bereits vereinbarte Stand ab 01.04.2027 (+2,0 %) ist als Tarifstand umschaltbar.

Wie funktionieren die Stufen im KTD?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Erfahrungszeit: Stufe 2 nach 3 Jahren, Stufe 3 nach 7 Jahren, Stufe 4 nach 12 Jahren und Stufe 5 nach 18 Jahren. Nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung wird bis zu drei Jahren als Erfahrungszeit anerkannt (§ 14 KTD).

Gilt der Rechner auch für Pflege, Erziehungsdienst oder Ärztinnen und Ärzte?

Nein. Die Entgeltordnung des KTD hat eigene Abteilungen für den Erziehungs- und Sozialdienst, die stationäre und ambulante Pflege, Krankenhäuser, den Ärztlichen Dienst und Inklusionsprojekte mit eigenen Tabellen. Dieser Rechner bildet die allgemeine Abteilung 1 ab.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Es ist der Stand ab 01.03.2026 (+3,0 % gegenüber 2025). Die Werte stammen wörtlich aus der amtlichen Lesefassung des Dienstgeberverbands VKDN (i. d. F. des 32. Änderungstarifvertrages vom 21.11.2025) und wurden Zelle für Zelle gegen die Vortabelle und die amtliche Stundenentgelttabelle geprüft.

Wie wird der Stundenlohn berechnet?

Nach § 14 Abs. 4 KTD ist das Stundenentgelt 1/169,58 des Monatsentgelts (bei 39 Wochenstunden). Der Rechner nutzt genau diesen tariflichen Divisor; die Werte entsprechen den amtlichen Stundenentgelttabellen des VKDN.

Gibt es beim KTD ein Weihnachtsgeld?

Ja, als Sonderentgelt nach § 17 KTD: im November 50 % eines Monatsentgelts (Stichtag 1. November) und - sofern der TV Leistungsentgelte keine Anwendung findet - im Juni weitere 36 %. Beide Posten lassen sich im Rechner für den Jahreswert zu- und abwählen.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung - als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.

Datenstand

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • KTD (Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie) der Nordkirche, abgeschlossen zwischen dem Dienstgeberverband VKDN und ver.di; er gilt für diakonische Einrichtungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Hinterlegt ist die Entgelttabelle zu Abteilung 1 (Allgemein) der Entgeltordnung (Anlage 1): Entgeltgruppen E 1 bis E 13 mit den Stufen 1 bis 5, gültig vom 01.03.2026 bis 31.03.2027 (+3,0 % gegenüber dem Stand ab 01.01.2025).
  • Die Abteilungen 2 bis 6 der Entgeltordnung (Erziehungs- und Sozialdienst, stationäre und ambulante Pflege, Krankenhäuser, Ärztlicher Dienst, Inklusionsprojekte) haben eigene Tabellen und sind hier nicht abgebildet.
  • Alle Werte wörtlich aus der amtlichen VKDN-Lesefassung (i. d. F. des 32. ÄTV vom 21.11.2025); jede Zelle wurde gegen die Vortabelle (+3,0 %, kaufmännisch gerundet) und gegen die amtliche Stundenentgelttabelle (1/169,58) geprüft.
  • Die Sonderentgelte nach § 17 KTD (November 50 %, Juni 36 %) sind als optionale Posten im Jahreswert abgebildet; Zuschläge nach § 12 und Zulagen nach § 13 sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.