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Diakonie/Kirche · BAT-KF

BAT-KF Gehaltsrechner

BAT-KF: 19 Gruppen von EG 1 bis EG 15Ü, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Dieser Gehaltsrechner bildet die allgemeine BAT-KF-Entgelttabelle (Anlage 4a) ab, gültig ab 01.05.2026. Wähle Entgeltgruppe (1 bis 15, inklusive 1a, 1b, 2Ü und 15Ü) und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Datenstand

BAT-KF Tabellenentgelt (Anlage 4a), gültig ab 01.05.2026 (39 Std./Woche). Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 1 der BAT-KF (Anlage 4a, allgemeines Tabellenentgelt).

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: BAT-KF Entgelttabelle →

Hinweis zu Geltungsbereich, Stand und Sonderzahlung

Hinterlegt ist die allgemeine Anlage 4a des BAT-KF (Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe), Vollzeit 39 Std./Woche, gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %). Die Werte wurden aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die Vorstufe (01.04.2025) geprüft. Spezialtabellen (Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst) sowie Zulagen und die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den BAT-KF (Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe).

Was ist der BAT-KF?

Der BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung) ist das Entgeltwerk der evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland, Westfalen und Lippe. Beschlossen wird er von der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK-RWL). Er ist nicht zu verwechseln mit der AVR.DD (Diakonie Deutschland) oder den AVR Caritas.

Welche Tabelle ist hinterlegt?

Die allgemeine Anlage 4a (Tabellenentgelt, monatlich in Euro), gültig ab 01.05.2026, mit den Entgeltgruppen 1 bis 15 – einschließlich der Untergruppen 1a, 1b, 2Ü und der Überleitungsgruppe 15Ü – und den Stufen 1 bis 6.

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen (Grundentgelt Stufe 1 und 2, dann Entwicklungsstufen 3 bis 6). In der Entgeltgruppe 1 und in der Überleitungsgruppe 15Ü beginnt die Tabelle erst bei Stufe 2.

Was ist der Unterschied zu AVR.DD, AVR Caritas und TVöD?

Der BAT-KF gilt im Bereich Rheinland-Westfalen-Lippe. Die Diakonie Deutschland nutzt die AVR.DD, die katholische Caritas die AVR Caritas, der öffentliche Dienst den TVöD. Aufbau und Werte unterscheiden sich; dafür gibt es jeweils eigene Rechner.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Es ist die Stufe ab 01.05.2026 (+2,8 %). Die Werte wurden aus dem amtlichen Kirchenrecht (Evangelische Kirche im Rheinland) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (Evangelische Kirche von Westfalen) sowie die Vorstufe (01.04.2025) Zelle für Zelle geprüft.

Sind Zulagen und Jahressonderzahlung enthalten?

Nein. Der Rechner zeigt die tariflichen Monatsentgelte. Die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF, Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie sonstige Zulagen sind nicht eingerechnet; der Jahreswert entspricht zwölf Monatsentgelten.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der BAT-KF-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.

Quellen und Datenstand

BAT-KF Anlage 4a (Tabellenentgelt, monatlich in Euro), gültig ab 1. Mai 2026 - Kirchenrecht 850.4, Stand 01.05.2026. Evangelische Kirche im Rheinland (Kirchenrecht-Online), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

BAT-KF Anlage 4a (Tabellenentgelt), gültig ab 1. Mai 2026 - Kirchenrecht 1100-4a, Stand 01.05.2026. Evangelische Kirche von Westfalen (Kirchenrecht-Online), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung), allgemeines Tabellenentgelt (Anlage 4a) der Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe (EKiR, EKvW, Lippische Landeskirche).
  • Gültig ab 01.05.2026 (+2,8 % gegenüber dem Stand ab 01.04.2025; 2. Stufe der Arbeitsrechtsregelung vom 28.05.2025).
  • Entgeltgruppen 1, 1a, 1b, 2, 2Ü, 3 bis 15 sowie 15Ü mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 und EG 15Ü entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
  • Werte aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die +2,8 %-Ableitung Zelle für Zelle geprüft.
  • Ohne Zulagen und Besitzstände. Die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF ist nicht eingerechnet (Bemessungssatz hier nicht abgebildet); der Jahreswert entspricht zwölf Monatsentgelten.