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Diakonie/Kirche · BAT-KF

BAT-KF Gehaltsrechner

BAT-KF: 4 Anlagen (4a allgemein, 4c Pflege/KR, 4d Kitas/SE, 4e SuE/SD) mit zusammen 68 Entgeltgruppen, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe 1 der BAT-KF (Anlage 4a, allgemeines Tabellenentgelt).

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 Stunden pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: BAT-KF Tabellenentgelt (Anlage 4a), gültig ab 01.05.2026 (39 Std./Woche).

Hinterlegt sind die Anlagen 4a (allgemein), 4c (Pflege/KR), 4d (Kitas/SE) und 4e (Sozial- und Erziehungsdienst/SD) des BAT-KF (Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe), Vollzeit 39 Std./Woche, gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %). Die Werte wurden aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) übernommen und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die Vorstufe (01.04.2025) geprüft. Die Anlage 4b (Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften) sowie Zulagen und die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF sind nicht enthalten.

Quellen und Berechnungsdetails

Dieser Gehaltsrechner bildet vier BAT-KF-Entgelttabellen ab, gültig ab 01.05.2026: die allgemeine Anlage 4a (EG 1 bis 15), die KR-Anwendungstabelle für die Pflege (Anlage 4c, EG 2a bis 12a), die Kita-Tabelle (Anlage 4d, SE 2 bis SE 18) und den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 4e, SD 2 bis SD 18). Wähle Anlage, Entgeltgruppe und Stufe. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.

Quellen und Datenstand

BAT-KF Anlage 4a (Tabellenentgelt, monatlich in Euro), gültig ab 1. Mai 2026 - Kirchenrecht 850.4, Stand 01.05.2026. Evangelische Kirche im Rheinland (Kirchenrecht-Online), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

BAT-KF Anlage 4a (Tabellenentgelt), gültig ab 1. Mai 2026 - Kirchenrecht 1100-4a, Stand 01.05.2026. Evangelische Kirche von Westfalen (Kirchenrecht-Online), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung), allgemeines Tabellenentgelt (Anlage 4a) der Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe (EKiR, EKvW, Lippische Landeskirche).
  • Gültig ab 01.05.2026 (+2,8 % gegenüber dem Stand ab 01.04.2025; 2. Stufe der Arbeitsrechtsregelung vom 28.05.2025).
  • Entgeltgruppen 1, 1a, 1b, 2, 2Ü, 3 bis 15 sowie 15Ü mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 und EG 15Ü entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
  • Werte aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die +2,8 %-Ableitung Zelle für Zelle geprüft.
  • Ohne Zulagen und Besitzstände. Die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF ist nicht eingerechnet (Bemessungssatz hier nicht abgebildet); der Jahreswert entspricht zwölf Monatsentgelten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Rechner für den BAT-KF (Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe).

Was ist der BAT-KF?

Der BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung) ist das Entgeltwerk der evangelischen Kirche und Diakonie in Rheinland, Westfalen und Lippe. Beschlossen wird er von der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK-RWL). Er ist nicht zu verwechseln mit der AVR.DD (Diakonie Deutschland) oder den AVR Caritas.

Welche Tabellen sind hinterlegt?

Vier BAT-KF-Entgelttabellen, gültig ab 01.05.2026, per Anlagen-Umschalter: die allgemeine Anlage 4a (EG 1 bis 15 inklusive 1a, 1b, 2Ü und 15Ü), die KR-Anwendungstabelle für die Pflege (Anlage 4c, EG 2a bis 12a), die Kita-Tabelle (Anlage 4d, SE 2 bis SE 18) und der Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 4e, SD 2 bis SD 18).

Was gilt für die Pflege (EG 7a, 8a und Co.)?

Pflegepersonal, auf das der Pflegedienstentgeltgruppenplan (Anlage 2 zum BAT-KF) Anwendung findet, wird nach der KR-Anwendungstabelle (Anlage 4c) bezahlt: EG 2a, 3a, 4a, 7a, 8a, 9a bis 9d, 10a, 11a, 11b und 12a. Examinierte Pflegefachkräfte sind typischerweise in EG 7a oder 8a eingruppiert. In den Gruppen 7a bis 12a entfällt die Grundentgelt-Stufe 1; die Tabelle beginnt dort mit Stufe 2.

Was gilt für Kitas und den Sozial- und Erziehungsdienst?

Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen erhalten Entgelt nach der Anlage 4d (SE 2 bis SE 18, Stufen 1 bis 6), der übrige Sozial- und Erziehungsdienst nach der Anlage 4e (SD 2 bis SD 18). Besonderheit der Anlage 4e: Sie hat nur die Stufen 1 bis 4.

Wie funktionieren die Stufen?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über die Stufen (Grundentgelt Stufe 1 und 2, dann Entwicklungsstufen 3 bis 6). In der Entgeltgruppe 1, in der Überleitungsgruppe 15Ü und in den KR-Gruppen 7a bis 12a beginnt die Tabelle erst bei Stufe 2; die Anlage 4e (Sozial- und Erziehungsdienst) hat nur die Stufen 1 bis 4.

Was ist der Unterschied zu AVR.DD, AVR Caritas und TVöD?

Der BAT-KF gilt im Bereich Rheinland-Westfalen-Lippe. Die Diakonie Deutschland nutzt die AVR.DD, die katholische Caritas die AVR Caritas, der öffentliche Dienst den TVöD. Aufbau und Werte unterscheiden sich; dafür gibt es jeweils eigene Rechner.

Auf welchem Stand sind die Werte?

Es ist die Stufe ab 01.05.2026 (+2,8 %) – für alle vier Anlagen. Die Werte wurden aus dem amtlichen Kirchenrecht (Evangelische Kirche im Rheinland) übernommen und gegen eine zweite amtliche Quelle (Evangelische Kirche von Westfalen) sowie die Vorstufe (01.04.2025) Zelle für Zelle geprüft.

Sind Zulagen und Jahressonderzahlung enthalten?

Nein. Der Rechner zeigt die tariflichen Monatsentgelte. Die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF, Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie sonstige Zulagen sind nicht eingerechnet; der Jahreswert entspricht zwölf Monatsentgelten.

Mit welcher Arbeitszeit rechnet der BAT-KF-Rechner?

Die Vollzeitbasis liegt bei 39 Wochenstunden. Bei Teilzeit stellst du die Arbeitszeit ein; das Monatsbrutto wird anteilig berechnet.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – als vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung.