BAT-KF Anlage 4a (Tabellenentgelt, monatlich in Euro), gültig ab 1. Mai 2026 - Kirchenrecht 850.4, Stand 01.05.2026. Evangelische Kirche im Rheinland (Kirchenrecht-Online), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
BAT-KF Anlage 4a (Tabellenentgelt), gültig ab 1. Mai 2026 - Kirchenrecht 1100-4a, Stand 01.05.2026. Evangelische Kirche von Westfalen (Kirchenrecht-Online), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
- BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung), allgemeines Tabellenentgelt (Anlage 4a) der Diakonie/Kirche Rheinland-Westfalen-Lippe (EKiR, EKvW, Lippische Landeskirche).
- Gültig ab 01.05.2026 (+2,8 % gegenüber dem Stand ab 01.04.2025; 2. Stufe der Arbeitsrechtsregelung vom 28.05.2025).
- Entgeltgruppen 1, 1a, 1b, 2, 2Ü, 3 bis 15 sowie 15Ü mit den Stufen 1 bis 6; in EG 1 und EG 15Ü entfällt die Grundentgelt-Stufe 1 (Tabelle: "-").
- Werte aus dem amtlichen Kirchenrecht (EKiR) extrahiert und gegen eine zweite amtliche Quelle (EKvW) sowie die +2,8 %-Ableitung Zelle für Zelle geprüft.
- Ohne Zulagen und Besitzstände. Die Jahressonderzahlung nach § 20 BAT-KF ist nicht eingerechnet (Bemessungssatz hier nicht abgebildet); der Jahreswert entspricht zwölf Monatsentgelten.