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DEHOGA NRW

DEHOGA NRW Gehaltsrechner 2026

DEHOGA NRW: 12 Gruppen von Band 1.1 bis Band 3.4, gültig 01.01.2026 bis 31.05.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Rechner

Tarif

Ungelernte Beschäftigte und zweijährige Regelausbildung; Tätigkeitsmerkmale des ETV beachten.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Die vorläufige Übersicht umfasst alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4 des Gaststätten- und Hotelgewerbes NRW. Die Monatswerte sind aus der Ausgangstabelle und den vereinbarten Erhöhungen berechnet. Der Vertrag wurde zum 31. Mai 2026 gekündigt; ein neuer Abschluss ist derzeit nicht belegt.

Datenstand

Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.05.2026 erneut geprüft werden.

Hinweis zu Geltungsbereich und Berechnung

Die Fortschreibung verwendet die Monatswerte ab Mai 2023, die Vorabhebung um 40 Euro in Band 2 beziehungsweise 50 Euro in Band 3, anschließend 4 Prozent ab September 2024 und 5,8 Prozent ab Juni 2025. Band 1.1 berücksichtigt ab Januar 2026 den Mindestlohn von 13,90 Euro plus 0,50 Euro. Je Erhöhung wird auf Cent gerundet. Eine vollständige veröffentlichte Folgetabelle steht zum Abgleich noch aus; Abweichungen sind möglich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschläge sind nicht automatisch enthalten.

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Häufige Fragen

Fragen zum DEHOGA NRW-Rechner.

Ist das ein neuer DEHOGA-Abschluss 2026?

Nein. Dies ist der letzte rekonstruierte Stand aus dem Abschluss vom 18. Juli 2024, einschließlich Mindestlohnanpassung für Band 1.1 ab Januar 2026. DEHOGA bestätigt die Kündigung zum 31. Mai 2026. Am 12. September 2026 wurde kein Folgeabschluss gefunden.

Wie sind die vorläufigen Werte belegt?

Die Berechnung verbindet die Ausgangstabelle mit den von DEHOGA und NGG veröffentlichten Erhöhungen. Fünf Stundenwerte und der Einstiegsmonatswert für Fachkräfte stimmen mit amtlichen Tarifregisterangaben überein. Alle zwölf Werte sind als Fortschreibung gekennzeichnet.

Gilt dieser Tarif für jedes Restaurant in NRW?

Die Anwendung hängt von Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme ab. Nach Vertragsende ist eine mögliche Nachwirkung im konkreten Arbeitsverhältnis zu prüfen. Der BdS/NGG-Tarif der Systemgastronomie ist eigenständig.

Quellen und Datenstand

NGG Tarifabschluss vom 18.07.2024: Erhöhungsformel, Stand 18.07.2024. NGG NRW, gültig 01.09.2024 bis 31.05.2026.

Tarifregister NRW: Gaststätten- und Hotelgewerbe, Werte ab Juni 2025, Stand 01.06.2025. Tarifregister NRW, gültig 01.06.2025 bis 31.05.2026.

DEHOGA NRW: Tarife & Löhne, Kündigung zum 31.05.2026 und Mindestlohn 2026, Stand 12.09.2026. DEHOGA NRW, gültig 01.01.2026 bis 31.05.2026.

Diese Datenversion gilt bis 31.05.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026.
  • Alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4. Die veröffentlichten Stundenwerte des Tarifregisters für 1.2, 2.1, 2.2, 3.3 und 3.4 stimmen mit der Fortschreibung überein. Gerundete Monatswerte können von einer später zugänglichen Lesefassung abweichen.
  • Weihnachtsgeld (50 % nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit), Urlaubsgeld, Zuschläge und Sachbezüge sind nicht automatisch enthalten. Sonderzahlungen können individuell ergänzt werden.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.