Die vorläufige Übersicht umfasst alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4 des Gaststätten- und Hotelgewerbes NRW. Die Monatswerte sind aus der Ausgangstabelle und den vereinbarten Erhöhungen berechnet. Der Vertrag wurde zum 31. Mai 2026 gekündigt; ein neuer Abschluss ist derzeit nicht belegt.
Datenstand
Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.05.2026 erneut geprüft werden.
Hinweis zu Geltungsbereich und Berechnung
Die Fortschreibung verwendet die Monatswerte ab Mai 2023, die Vorabhebung um 40 Euro in Band 2 beziehungsweise 50 Euro in Band 3, anschließend 4 Prozent ab September 2024 und 5,8 Prozent ab Juni 2025. Band 1.1 berücksichtigt ab Januar 2026 den Mindestlohn von 13,90 Euro plus 0,50 Euro. Je Erhöhung wird auf Cent gerundet. Eine vollständige veröffentlichte Folgetabelle steht zum Abgleich noch aus; Abweichungen sind möglich. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschläge sind nicht automatisch enthalten.
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Nein. Dies ist der letzte rekonstruierte Stand aus dem Abschluss vom 18. Juli 2024, einschließlich Mindestlohnanpassung für Band 1.1 ab Januar 2026. DEHOGA bestätigt die Kündigung zum 31. Mai 2026. Am 12. September 2026 wurde kein Folgeabschluss gefunden.
Wie sind die vorläufigen Werte belegt?
Die Berechnung verbindet die Ausgangstabelle mit den von DEHOGA und NGG veröffentlichten Erhöhungen. Fünf Stundenwerte und der Einstiegsmonatswert für Fachkräfte stimmen mit amtlichen Tarifregisterangaben überein. Alle zwölf Werte sind als Fortschreibung gekennzeichnet.
Gilt dieser Tarif für jedes Restaurant in NRW?
Die Anwendung hängt von Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme ab. Nach Vertragsende ist eine mögliche Nachwirkung im konkreten Arbeitsverhältnis zu prüfen. Der BdS/NGG-Tarif der Systemgastronomie ist eigenständig.
Diese Datenversion gilt bis 31.05.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Vorläufige, rechnerisch fortgeschriebene Tabelle: Ausgangswerte ab Mai 2023 plus vereinbarte Erhöhungen 2024/2025; Band 1.1 ab Januar 2026 14,40 €/Std. Der ETV wurde zum 31.05.2026 gekündigt. Ein Folgeabschluss ist am 12.09.2026 nicht belegt. Die Werte sind der letzte rekonstruierte Stand, kein bestätigter Neuabschluss 2026.
Alle zwölf Tarifbänder 1.1 bis 3.4. Die veröffentlichten Stundenwerte des Tarifregisters für 1.2, 2.1, 2.2, 3.3 und 3.4 stimmen mit der Fortschreibung überein. Gerundete Monatswerte können von einer später zugänglichen Lesefassung abweichen.
Weihnachtsgeld (50 % nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit), Urlaubsgeld, Zuschläge und Sachbezüge sind nicht automatisch enthalten. Sonderzahlungen können individuell ergänzt werden.