Für wen gilt die VO-BK statt der VTV-Tabelle?
Die VO-BK gilt grundsätzlich bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 01.01.2020. Auch vorher geschlossene Arbeitsverträge mit späterem Beginn und vereinbarter Bestandskräfte-Vergütung können erfasst sein. Für Beitritte und Fusionen bestehen besondere Stichtage. Ein vereinbarter Wechsel in das VTV-System kann die Zuordnung ändern. Prüfe deshalb das tatsächlich anwendbare Vergütungssystem in deinen Vertragsunterlagen (§ 1 VO-BK).