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Beamtenbesoldung · Sachsen-Anhalt

Beamtenbesoldung Sachsen-Anhalt 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Sachsen-Anhalt verwendet seit 01.04.2026 die jüngste veröffentlichte Grundgehalts- und Familienzuschlagstabelle. Sie löst den vorherigen Tabellenzeitraum ab und ist als geltender Stand hinterlegt.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.

Maßgeblich ist das Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesG LSA) mit seinen Tabellenanlagen; der ehebezogene Familienzuschlag ist insbesondere in § 38 geregelt.

Besonderheit: Die Zuschläge für das erste und zweite Kind sind unterschiedlich hoch. Kleine A-5-Erhöhungsbeträge und Sonderbeträge werden gesondert ausgewiesen.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Sachsen-Anhalt

Stufe 1 (verheiratet): 169,04 € · erstes Kind: 184,85 €.

Familienzuschlag Sachsen-Anhalt: alle Beträge

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt (Besoldungsordnung A), gültig ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Grundgehalt A 5 bis A 16 wörtlich aus der dbb-Tabelle. Lineare Erhöhung +2,8 % ab 01.04.2026 OHNE Sockelbetrag (bewusster Verzicht auf die 100-EUR-Mindesterhöhung des TV-L; Abstandsgebot). Landtagsbeschluss 21.05.2026 (LBVAnpG 2026/2027/2028). SHA-256: 67d67c954cc580795322b10b6f8c399e447443e575d1cef223a3562fe81f002f.

dbb Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt (BesG LSA, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 1-8; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.