Der IG Metall Rechner bildet die ERA-Monatsentgelte der Metall- und Elektroindustrie ab, gültig vom 01.04.2026 bis 31.10.2026. Entgelthöhe, EG-Aufbau und Wochenarbeitszeit (35 Std. West, 38 Std. Ost) unterscheiden sich je Tarifgebiet; deshalb wird zuerst das Tarifgebiet gewählt. Aus Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung bis zur nächsten Tarifrunde.
Datenstand
IG-Metall-ERA-Monatsentgelte je Tarifgebiet (15 Tarifgebiete), gültig ab 01.04.2026; das Tarifgebiet wird im Rechner gewählt. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Hinweis zu Leistungszulage und Sonderzahlungen
Der Rechner zeigt die ERA-Grundentgelte; die individuelle Leistungszulage lässt sich als Prozentsatz ergänzen. T-ZUG A, Transformationsgeld (T-Geld), T-ZUG B (Festbetrag je Tarifgebiet), Weihnachtsgeld und - soweit je Tarifgebiet quellenbelegt - zusätzliches Urlaubsgeld sind als Sonderzahlungen im Jahreswert wählbar. Betriebliche Zulagen sind nicht enthalten. Maßgeblich bleibt der ERA-Tarifvertrag des jeweiligen Tarifgebiets.
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Was ist ERA (Entgeltrahmenabkommen)?
ERA steht für das Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie. Es fasst Arbeiter und Angestellte in gemeinsamen Entgeltgruppen (EG) zusammen. Der Rechner nutzt die ERA-Monatsentgelte der IG Metall, gültig ab 01.04.2026.
Ist das ein ERA-Rechner beziehungsweise IGM-Rechner?
Ja. ERA-Rechner, IGM-Gehaltsrechner und IG-Metall-Tarifrechner meinen dasselbe Werkzeug: Er berechnet das tarifliche ERA-Grundentgelt der Metall- und Elektroindustrie aus Tarifgebiet, Entgeltgruppe (EG) und Stufe – auf Basis der tariflich vereinbarten ERA-Entgelte.
Warum muss ich ein Tarifgebiet wählen?
Die Metall- und Elektroindustrie ist in regionale Tarifgebiete (Bezirke) gegliedert. Entgelthöhe, Stufenaufbau und Wochenarbeitszeit (35 Std. West, 38 Std. Ost) unterscheiden sich je Tarifgebiet. Deshalb wählt man zuerst das Tarifgebiet und danach Entgeltgruppe und Stufe.
Warum hat jedes Tarifgebiet andere Entgeltgruppen?
Der ERA-Aufbau ist regional unterschiedlich: In Baden-Württemberg reicht die Tabelle bis EG 17, in Nordrhein-Westfalen bis EG 14, in anderen Bezirken bis EG 11 oder EG 13. Auch die Stufen (z. B. Grundstufe, Hauptstufe, Zusatzstufen oder Beschäftigungsmonate) sind je Tarifgebiet anders benannt.
Ab wann gelten die aktuellen ERA-Entgelte?
Die hinterlegten ERA-Monatsentgelte gelten in allen 15 Tarifgebieten vom 01.04.2026 bis 31.10.2026. Für Zeiträume danach ist der nächste Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie zu prüfen.
Sind Leistungszulage und T-ZUG enthalten?
Die Leistungszulage gibst du als Prozentsatz deines Grundentgelts ein (Feld im Rechner, im Schnitt rund 14 %); prozentuale Sonderzahlungen rechnen dann auf Grundentgelt plus Leistungszulage. T-ZUG A, Transformationsgeld (T-Geld), Weihnachtsgeld, T-ZUG B (Festbetrag je Tarifgebiet, 2026: 845,09 bis 952,00 Euro) und - je nach Tarifgebiet quellenbelegt - zusätzliches Urlaubsgeld sind als Sonderzahlungen im Jahreswert wählbar.
Wie hoch ist das T-ZUG B (Zusatzbetrag) 2026?
Das T-ZUG B beträgt 26,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets und wird als Festbetrag mit der Februar-Abrechnung ausgezahlt - 2026 je nach Tarifgebiet zwischen 845,09 Euro (Bezirk Mitte, Sachsen) und 952,00 Euro (Baden-Württemberg) brutto bei Vollzeit; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig, Auszubildende 26,5 Prozent ihrer Ausbildungsvergütung. Der Rechner rechnet den Festbetrag deines Tarifgebiets im Jahreswert ein.
Kann der Rechner meine ERA-Eingruppierung bestimmen?
Nein. Die richtige Entgeltgruppe ergibt sich aus der konkreten Tätigkeit, der betrieblichen Eingruppierung und dem geltenden Tarifvertrag. Maßgeblich bleiben der ERA-Tarifvertrag und die betriebliche Prüfung.
Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?
Abgezogen werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung, keine Lohnabrechnung.