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Beamtenbesoldung · Bund
Besoldungsrechner Bund R 2025 (Richter)
Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe R 2 bis R 10 das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil – das verfügbare Netto für Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes. R 2 hat Erfahrungsstufen (1 bis 8), R 3 bis R 10 sind feste Gehälter; R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen. Grundlage ist die Bundesbesoldung ab 01.04.2025 (rechnerisch +3,0 %).
Datenstand
Bund R 2025 (rechnerisch +3,0 % ab 01.04.2025). Grundgehalt Besoldungsordnung R, gültig 01.04.2025 bis 30.04.2026. rechnerisch x1,03 (amtliche 04/2025-Anlage ausstehend).
Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Bund R →
Hinweis zur Beamtenbesoldung
Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und Datenstand
BMI Besoldungstabellen Bund (Anlagen IV/V, BBesO B/W/R), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. Bundesministerium des Innern und für Heimat, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. 2025-Werte rechnerisch x1,03 (lineare +3,0 % ab 01.04.2025); amtliche 04/2025-Anlage vor Produktivnahme spiegeln. R 1 und R 4 sind beim Bund weggefallen; R 3-R 10 feste Gehälter.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Besoldungsanpassung prüfen.