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Beamtenbesoldung · Hessen
Beamtenbesoldung Hessen 2026
Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.
Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage
Für 2026 gilt die hessische Überleitungstabelle ab 01.12.2025 weiter. Angezeigt werden ausschließlich reguläre Erfahrungsstufen.
Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.12.2025 bis zum 31.12.2026.
Rechtsgrundlage ist das Hessische Besoldungsgesetz einschließlich der Überleitungsregelungen.
Besonderheit: Übersprungene Überleitungsstufen werden nicht als reguläre Erfahrungsstufen dargestellt; der Familienzuschlag ist landeseinheitlich und nicht mietenstufenabhängig.
Wer auf seiner Bezügemitteilung eine Überleitungsstufe findet, kann diese deshalb nicht ohne Weiteres einer regulären Erfahrungsstufe zuordnen. Rechner und Tabelle bilden ausschließlich die regulären Stufen des aktuellen Systems ab.
Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung
Familienzuschlag Hessen
Stufe 1 (verheiratet): 172,10 € · erstes Kind: 263,22 €.
Quellen und Datenstand
dbb Besoldungstabelle Hessen (HBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.12.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.12.2025 bis 31.12.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 6 bis A 16, Stufen 1-8. Werte = reguläre Erfahrungsstufen aus der Ueberleitungstabelle; Überleitungsstufen (UeLS) sind nicht abgebildet. Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.