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Beamtenbesoldung · Hessen
Beamtenbesoldung Hessen 2026
Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.
Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage
Für 2026 gilt die hessische Überleitungstabelle ab 01.12.2025 weiter. Angezeigt werden ausschließlich reguläre Erfahrungsstufen.
Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2027.
Rechtsgrundlage ist das Hessische Besoldungsgesetz einschließlich der Überleitungsregelungen.
Besonderheit: Übersprungene Überleitungsstufen werden nicht als reguläre Erfahrungsstufen dargestellt; der Familienzuschlag ist landeseinheitlich und nicht mietenstufenabhängig.
Wer auf seiner Bezügemitteilung eine Überleitungsstufe findet, kann diese deshalb nicht ohne Weiteres einer regulären Erfahrungsstufe zuordnen. Rechner und Tabelle bilden ausschließlich die regulären Stufen des aktuellen Systems ab.
Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung
Familienzuschlag Hessen
Stufe 1 (verheiratet): 177,30 € · erstes Kind: 360,57 €.
Quellen und Datenstand
dbb Besoldungstabelle Hessen (HBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.12.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.12.2025 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 6 bis A 16, Stufen 1-8. Werte = reguläre Erfahrungsstufen aus der Ueberleitungstabelle; Überleitungsstufen (UeLS) sind nicht abgebildet. Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Eckpunkte des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027, Stand 13.05.2026. Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, gültig ab 01.12.2025 (unbefristet). Gesetzentwurf: allgemeine Anpassung ab 01.07.2026 um 3,02 Prozent, mindestens 110 Euro; Familienzuschlag für das erste und zweite Kind zusätzlich jeweils 87 Euro. Noch nicht in die angezeigten Werte eingerechnet.
HBesVAnpG 2026/2027 – Originalanlagen, Drs. 21/4422, Stand 12.05.2026. Hessischer Landtag, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet). Anlagen S. 27–43; unveränderte Annahme empfohlen in Drs. 21/5009 (19.08.2026). Beschluss am 02.09.2026 laut Innenministerium; Verkündung noch nachzuprüfen.
Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.