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Beamtenbesoldung · Bremen

Beamtenbesoldung Bremen 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Bremen ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Bremen hat für 2026 noch keine neue Besoldungstabelle beschlossen. Deshalb bleibt der geltende Stand ab 01.02.2025 unverändert hinterlegt; eine Übertragung des TV-L-Abschlusses wird geprüft und nicht vorweggenommen.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt seit dem 01.02.2025 bis zu einer Neuregelung.

Grundlage ist das Bremische Besoldungsgesetz (BremBesG). Für Grundgehalt und Familienzuschlag werden weiterhin die geltenden Tabellen ab 01.02.2025 verwendet.

Besonderheit: Der ehebezogene Anteil des Familienzuschlags unterscheidet zwischen A 5 bis A 8 und den übrigen Besoldungsgruppen. Ein möglicher Familienergänzungszuschlag wird gesondert behandelt.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Bremen

Stufe 1 (verheiratet): 157,44 € / 165,40 € (je Gruppenband) · erstes Kind: 251,93 €.

Familienzuschlag Bremen: alle Beträge

Quellen und Datenstand

Bremen prüft systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses 2026, Stand 14.02.2026. Pressestelle des Senats Bremen, gültig ab 01.02.2025 (unbefristet). Keine neue Besoldungstabelle beschlossen; daher bleiben die gesetzlich fortgeltenden Werte ab 01.02.2025 maßgeblich.

dbb Besoldungstabelle Bremen (BremBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.02.2025 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.