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Beamtenbesoldung · Bremen
Beamtenbesoldung Bremen 2026
Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Bremen ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.
Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage
Bremen hat für 2026 noch keine neue Besoldungstabelle beschlossen. Deshalb bleibt der geltende Stand ab 01.02.2025 unverändert hinterlegt; eine Übertragung des TV-L-Abschlusses wird geprüft und nicht vorweggenommen.
Die verwendete Besoldungstabelle gilt seit dem 01.02.2025 bis zu einer Neuregelung.
Grundlage ist das Bremische Besoldungsgesetz (BremBesG). Für Grundgehalt und Familienzuschlag werden weiterhin die geltenden Tabellen ab 01.02.2025 verwendet.
Besonderheit: Der ehebezogene Anteil des Familienzuschlags unterscheidet zwischen A 5 bis A 8 und den übrigen Besoldungsgruppen. Ein möglicher Familienergänzungszuschlag wird gesondert behandelt.
Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung
Familienzuschlag Bremen
Stufe 1 (verheiratet): 157,44 € / 165,40 € (je Gruppenband) · erstes Kind: 251,93 €.
Quellen und Datenstand
Bremen passt Beamtenbesoldung an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an, Stand 04.08.2026. Pressestelle des Senats Bremen, gültig ab 01.02.2025 (unbefristet). Der Senatsentwurf sieht eine zusätzliche lineare Anhebung um 2,5 Prozent rückwirkend ab 01.01.2024 sowie die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des TV-L-Ergebnisses 2026 vor. Er wurde zur förmlichen Beteiligung an Gewerkschaften und Richterbund übermittelt; eine neue Tabelle ist noch nicht geltendes Recht.
dbb Besoldungstabelle Bremen (BremBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.02.2025 (unbefristet). Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.