Pflegedienst (Anlage E), P 5 bis P 16. Im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.907 € bis 6.938 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Bundesweit (VKA). Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.
geltend (P-Tabelle, Anlage E zum TVöD BT-B/BT-K, gültig ab 01.05.2026)
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 12 Entgeltgruppen von P 5 bis P 16 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.907 € in der untersten bis 6.938 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TVöD) - die Endstufe 6 ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Für den Pflegedienst gilt zusätzlich: In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B), und in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 wird die Stufe 3 erst nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 51a Abs. 3 BT-B, mit Ausnahmen laut Protokollerklärung).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TVöD Pflege (§ 52a BT-B) (Entgeltgruppen P 5 bis P 8 (§ 52a BT-B): 90,00 % des Monatsentgelts und Entgeltgruppen P 9 bis P 16 (§ 52a BT-B): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Zulagen im Bemessungszeitraum und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.
P-Tabelle (Anlage E zum TVöD BT-B und BT-K, VKA) für Beschäftigte im Pflegedienst: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %), gültig bis 31.03.2027.
In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B); eine Stufe 1 gibt es dort nicht und sie ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
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Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag.
Wie hoch ist das Gehalt im TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.907 € in der untersten bis 6.938 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Für wen gilt der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag?
Erfasst sind: Pflegedienst (Anlage E), P 5 bis P 16. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Wie lange läuft der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag?
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.
Welche Entgeltgruppen hat der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag umfasst 12 Entgeltgruppen von P 5 bis P 16 mit bis zu 6 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.
Welche Sonderzahlungen sieht der TVöD-P (Pflege) Tarifvertrag vor?
Jahressonderzahlung TVöD Pflege (§ 52a BT-B) (Entgeltgruppen P 5 bis P 8 (§ 52a BT-B): 90,00 % des Monatsentgelts und Entgeltgruppen P 9 bis P 16 (§ 52a BT-B): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Zulagen im Bemessungszeitraum und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
P-Tabelle (Anlage E zum TVöD BT-B und BT-K, VKA) für Beschäftigte im Pflegedienst: Entgeltgruppen P 5 bis P 16, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %), gültig bis 31.03.2027.
In den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2 BT-B); eine Stufe 1 gibt es dort nicht und sie ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 TVöD); in kommunalen Krankenhäusern nach BT-K können abweichende Arbeitszeiten gelten - die Wochenstunden lassen sich im Rechner anpassen.
Nicht eingerechnet sind die Pflegezulage von 141,82 Euro monatlich ab 01.05.2026 (§ 51a Abs. 5 BT-B) und die nicht dynamische Zulage von 25,00 Euro monatlich (35,00 Euro bei Mitgliedern des KAV Baden-Württemberg, § 51a Abs. 4 BT-B).
Ebenfalls nicht enthalten sind Wechselschicht-, Schicht- und Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelte, Erschwerniszuschläge sowie Besitzstände.