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Kirche und Wohlfahrt

KAVO NRW Tarifvertrag

Katholische Bistümer in NRW, Entgeltgruppen 1 bis 15. Im KAVO NRW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.535 € bis 8.204 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der KAVO NRW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (NRW-Teil) und Paderborn. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt ab 01.05.2026 unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde.

geltend (KAVO Anlage 5, Tabelle gültig ab 01.05.2026)

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 17 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.535 € in der untersten bis 8.204 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 24 KAVO) - die Endstufe ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. In der Entgeltgruppe 1 wird die jeweils nächste Stufe nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im KAVO NRW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Weihnachtszuwendung (Anlage 14 KAVO) (Alle Entgeltgruppen (Anlage 14 KAVO): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung: 85 Prozent des Entgelts für den Monat September. Die Erhöhung um 20 Euro je Kind unter 27 Jahren und individuelle Kürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht (§ 1 Abs. 1 Anlage 14 KAVO); Auszahlung spätestens am 1. Dezember (§ 4 Abs. 1 Anlage 14 KAVO).

KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn, Anlage 5 zu § 23 KAVO: Entgeltgruppen 1 bis 15 (mit 9a, 9b und 9c), Tabelle gültig ab 01.05.2026.

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 haben sechs Stufen; die Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen und beginnt mit der Stufe 2 (§ 24 KAVO) - die fehlende Zelle ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im KAVO NRW Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im KAVO NRW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.535 € in der untersten bis 8.204 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der KAVO NRW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Katholische Bistümer in NRW, Entgeltgruppen 1 bis 15. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der KAVO NRW Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt ab 01.05.2026 unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde.

Welche Entgeltgruppen hat der KAVO NRW Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 17 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 mit bis zu 6 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der KAVO NRW Tarifvertrag vor?

Weihnachtszuwendung (Anlage 14 KAVO) (Alle Entgeltgruppen (Anlage 14 KAVO): 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung: 85 Prozent des Entgelts für den Monat September. Die Erhöhung um 20 Euro je Kind unter 27 Jahren und individuelle Kürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht (§ 1 Abs. 1 Anlage 14 KAVO); Auszahlung spätestens am 1. Dezember (§ 4 Abs. 1 Anlage 14 KAVO).

Quellen und Datenstand

KAVO Anlage 5: Entgelttabelle (§ 23 KAVO), Tabelle gültig ab 1. Mai 2026, Stand 01.05.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 1 KAVO: Geltungsbereich, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 14 KAVO: Regelmäßige Arbeitszeit, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

§ 24 KAVO: Stufen der Entgelttabelle, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

KAVO Anlage 14: Verordnung über eine Weihnachtszuwendung, Stand 26.07.2026. Regional-KODA Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.

  • KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn, Anlage 5 zu § 23 KAVO: Entgeltgruppen 1 bis 15 (mit 9a, 9b und 9c), Tabelle gültig ab 01.05.2026.
  • Die Entgeltgruppen 2 bis 15 haben sechs Stufen; die Entgeltgruppe 1 hat fünf Stufen und beginnt mit der Stufe 2 (§ 24 KAVO) - die fehlende Zelle ist in der Tabelle als "-" ausgewiesen.
  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (§ 14 Abs. 1 KAVO).
  • Die Werte sind Zelle für Zelle mit der amtlichen TVöD-VKA-Tabelle (Anlage A) ab 01.05.2026 abgeglichen: 101 von 101 Zellen identisch. Die KAVO folgt damit dem TVöD-Abschluss 2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  • Für Mitarbeitende im pastoralen Dienst und weitere Sonderfälle gelten eigene Anlagen (z. B. Anlage 20); sie sind hier nicht abgebildet.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.