Welcher Tarifstand gilt im Versicherungen Gehaltsrechner 2026?
Diese Seite rechnet mit dem Stand vom 01.09.2026 bis 31.05.2027 (2026). Den jeweils aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.
Tarifvertrag-Online
Versicherungen - Private Versicherungswirtschaft
Versicherungen - Private Versicherungswirtschaft: 9 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Anhang A/B, gültig 01.09.2026 bis 31.05.2027 (Vollzeit 38 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner nutzt den Versicherungen-Tarifstand für 2026 (gültig ab 01.09.2026). Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, Stundenlohn, Jahreswerte und eine Netto-Schätzung. Den aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.
Datenstand
Gehaltstarifvertrag private Versicherungswirtschaft, gültig ab 01.09.2026 (+3,3 %). Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Diese Seite bildet ausschließlich den Versicherungen-Tarifstand 2026 ab. Maßgeblich für aktuelle Abrechnungen ist der jeweils geltende Tarifstand; jeder Wert ist quellenbelegt auf der Seite ausgewiesen.
Antworten zum Versicherungen Gehaltsrechner für den Tarifstand 2026.
Diese Seite rechnet mit dem Stand vom 01.09.2026 bis 31.05.2027 (2026). Den jeweils aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite des Rechners.
Hinterlegt sind 9 Gruppen von Gehaltsgruppe I bis Anhang A/B mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren (Vollzeit 38 Std./Woche).
Aus Gruppe, Stufe und Arbeitszeit ergibt sich das Monatsbrutto; daraus schätzt der Rechner Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben anhand deiner Angaben. Es bleibt eine unverbindliche Orientierung.
Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe, Stand September 2025. AGV Versicherungen, gültig 01.08.2025 bis 31.05.2027.
Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe, Stand September 2025. AGV Versicherungen, gültig ab 04.07.2025 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.05.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.