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Beamtenbesoldung · Besoldungsordnung B

B-Besoldung 2026: Wer bekommt sie und wie hoch ist sie?

Die Besoldungsordnung B besoldet Führungsämter mit festen Grundgehältern ohne Erfahrungsstufen: beim Bund von 8308,00 € (B 1) bis 17030,76 € (B 11, Staatssekretär) monatlich.

Ministerialräte als Referatsleiter, Unterabteilungs- und Abteilungsleiter der Ministerien, Behördenpräsidenten, Generäle und Admirale, Staatssekretäre: Sie alle werden nicht nach A, sondern nach der Besoldungsordnung B bezahlt. Diese Seite erklärt, wer die B-Besoldung bekommt und warum es keine Stufen gibt – mit der kompletten Bund-Tabelle inklusive typischer Ämter und den B-Tabellen aller Länder.

Datenstand (Bund)

Bund B (Abschlagszahlung ab 01.05.2026), gültig ab 01.05.2026 bis zu einer Neuregelung. vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet.

B-Besoldungstabelle Bund: Grundgehalt und typische Ämter

GruppeGrundgehalt (monatlich)Typische Ämter
B 18308,00 €selten besetzt, z. B. Direktor und Professor an Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben
B 29615,07 €z. B. Abteilungsdirektoren und Vizepräsidenten kleinerer Bundesoberbehörden
B 310168,14 €z. B. Ministerialrat als Referatsleiter in einem Bundesministerium, Direktoren größerer Behörden
B 410746,71 €z. B. Erste Direktoren großer Bundesbehörden
B 511410,74 €z. B. Vizepräsidenten großer Bundesoberbehörden
B 612041,80 €z. B. Ministerialdirigent (Unterabteilungsleiter im Bundesministerium), Brigadegeneral
B 712650,33 €z. B. Generalmajor, Präsidenten mittlerer Bundesoberbehörden
B 813287,33 €z. B. Präsidenten großer Bundesoberbehörden
B 914077,27 €z. B. Ministerialdirektor (Abteilungsleiter im Bundesministerium), Generalleutnant, Präsident des Bundeskriminalamts
B 1016530,96 €z. B. General (Generalinspekteur der Bundeswehr)
B 1117030,76 €beamtete Staatssekretäre der Bundesministerien

Werte öffnen den vorbelegten Besoldungsrechner Bund B. Die Ämter-Beispiele folgen der Bundesbesoldungsordnung B (Anlage I BBesG); die Länder ordnen ihre Ämter teils abweichend zu. Familienzuschlag und Zulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten.

Warum die B-Besoldung keine Erfahrungsstufen hat

In der Besoldungsordnung A steigt das Grundgehalt mit der Erfahrungszeit über bis zu acht Stufen. Die Besoldungsordnung B besoldet dagegen das übertragene Führungsamt selbst – wer ein B-Amt innehat, erhält von Beginn an dessen volles, festes Grundgehalt. Mehr Geld gibt es nur durch allgemeine Besoldungsanpassungen oder die Übertragung eines höherwertigen Amts (Beförderung). Der Einstieg in die B-Besoldung erfolgt typischerweise aus A 16 in B 2 oder B 3.

B-Besoldung nach Dienstherr: Rechner und Tabellen

Jeder Dienstherr hat eine eigene B-Tabelle – hier alle 17 im Direktzugriff.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Besoldungsordnung B.

Wer bekommt die B-Besoldung?

Inhaberinnen und Inhaber von Führungsämtern oberhalb der Besoldungsordnung A: vom Referatsleiter im Ministerium (B 3) über Unterabteilungsleiter (B 6) und Abteilungsleiter (B 9) bis zum beamteten Staatssekretär (B 11); bei der Bundeswehr vom Brigadegeneral (B 6) bis zum General (B 10). Welche Ämter welcher Gruppe zugeordnet sind, regeln Anlage I BBesG (Bund) bzw. die Landesbesoldungsgesetze – teils mit Abweichungen.

Wie hoch ist die Besoldung B 11?

B 11 ist die höchste Gruppe der Besoldungsordnung B und beträgt beim Bund im hinterlegten Stand 17030,76 € monatlich (vorläufige Abschlagszahlung: +2,8 % ab 01.05.2026; endgültiges Anpassungsgesetz noch nicht verkündet). Nach B 11 werden die beamteten Staatssekretäre der Bundesministerien besoldet; hinzu kommen Familienzuschlag und gegebenenfalls Zulagen.

Wer wird nach B 10 besoldet?

Nach B 10 werden beim Bund die höchsten Laufbahnämter unterhalb des Staatssekretärs besoldet, z. B. der General als Generalinspekteur der Bundeswehr. Das feste Grundgehalt beträgt im hinterlegten Stand 16530,96 € monatlich.

Warum hat die B-Besoldung keine Erfahrungsstufen?

Die Besoldungsordnung B kennt je Gruppe ein festes Grundgehalt, weil sie herausgehobene Funktionsämter besoldet: Bezahlt wird das übertragene Amt, nicht die Dienstzeit. Mehr Gehalt gibt es deshalb nur durch allgemeine Besoldungsanpassungen oder die Übertragung eines höherwertigen Amts – anders als in der A-Besoldung, wo das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen steigt.

Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Besoldung?

Die Besoldungsordnung A (A 3 bis A 16) ist der Regelfall für Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen und steigt über Erfahrungsstufen. Die Besoldungsordnung B beginnt oberhalb davon mit festen Gehältern für Führungsämter; der Übergang erfolgt typischerweise per Beförderung aus A 16 in B 2 oder B 3. B 2 liegt dabei bereits über der Endstufe von A 16.

Gibt es zur B-Besoldung Familienzuschlag?

Ja. Familienzuschlag (und gegebenenfalls Zulagen) kommen zum festen Grundgehalt hinzu, nach denselben Regeln wie in der A-Besoldung des jeweiligen Dienstherrn. Der Besoldungsrechner Bund B rechnet beides zusammen und schätzt das Netto.

Ist die B-Besoldung in allen Ländern gleich hoch?

Nein. Seit der Föderalismusreform besoldet jeder Dienstherr selbst; die B-Tabellen von Bund und Ländern unterscheiden sich in Höhe und teilweise im Zuschnitt (einige Länder beginnen erst bei B 2). Die Links unten führen zu den B-Besoldungstabellen aller 17 Dienstherren.

Quellen und Datenstand

Bundeskabinett: Abschlagszahlungen zur Besoldungsübertragung 2025/2026, Stand 03.09.2025. Bundesregierung, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Amtlicher Kabinettsbeschluss über Abschlagszahlungen; Auszahlung unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Besoldungserhöhung Bund: Abschlagszahlung +2,8 % ab Mai 2026, Stand 03.09.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig ab 01.05.2026 (unbefristet). Rechenregel für den zweiten Abschlag: lineare Erhöhung um 2,8 % auf den Abschlagsstand ab 01.04.2025.

BMI Besoldungstabellen Bund (Anlagen IV/V, BBesO B/W/R), ab 01.03.2024, Stand 01.03.2024. Bundesministerium des Innern und für Heimat, gültig 01.03.2024 bis 31.03.2025. Basis 03/2024; Werte ab 04/2025 rechnerisch x1,03, ab 01.05.2026 zusätzlich x1,028 (Abschlagsregel). Amtliche Anlage nach Verkündung des Anpassungsgesetzes spiegeln.

Ämter-Zuordnungen sind Beispiele nach Anlage I BBesG; maßgeblich sind die Besoldungsordnungen des jeweiligen Dienstherrn. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung.