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Öffentlicher Dienst

TV-WW Tarifvertrag

Wasserwirtschaft NRW (KAV NW), EG 1 bis EG 15 ab 01.05.2026. Im TV-WW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 3.229 € bis 10.382 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-WW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen (KAV NW). Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt ab 01.05.2026 unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde.

TV-WW/NW Anlage 3: Monatsentgelte ab 01.05.2026 (+3,15 % gegenüber 2025).

Die Monatstabellenentgelte des TV-WW/NW folgen den Tariferhöhungen des TVöD-VKA (§ 16 Abs. 2 TV-WW/NW).

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 10 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 3.229 € in der untersten bis 10.382 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Einstellung in Stufe 1 (ohne einschlägige Berufserfahrung), Stufe 2 ab zwei und Stufe 3 ab vier Jahren Berufserfahrung; danach Aufstieg jeweils nach zwei Jahren bis zur letzten Stufe (§ 17 TV-WW/NW).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-WW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Jahressonderzahlung TV-WW/NW (EG 1 bis EG 7: 100,00 % des Monatsentgelts, EG 8: 95,00 % des Monatsentgelts und EG 9 bis EG 15: 90,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Monatstabellenentgelts; Bemessungsgrundlage ist nach § 18a das Urlaubsentgelt (§ 34 Abs. 6), individuelle Zwölftelkürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 18a TV-WW/NW); Bemessungssatz nach Entgeltgruppe am 1. Juli; Auszahlung mit dem Entgelt für November; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.

Der Rechner bildet die Monatstabellenentgelte der Anlage 3 TV-WW/NW ab (39-Stunden-Woche nach § 6).

Nicht enthalten: Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten (Anlage 4), Leistungsentgelte (§ 18b), sonstige Zulagen sowie die individuelle Eingruppierung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im TV-WW Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im TV-WW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 3.229 € in der untersten bis 10.382 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der TV-WW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Wasserwirtschaft NRW (KAV NW), EG 1 bis EG 15 ab 01.05.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der TV-WW Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt ab 01.05.2026 unbefristet bis zur nächsten Tarifrunde. Die Monatstabellenentgelte des TV-WW/NW folgen den Tariferhöhungen des TVöD-VKA (§ 16 Abs. 2 TV-WW/NW).

Welche Entgeltgruppen hat der TV-WW Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 mit bis zu 10 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der TV-WW Tarifvertrag vor?

Jahressonderzahlung TV-WW/NW (EG 1 bis EG 7: 100,00 % des Monatsentgelts, EG 8: 95,00 % des Monatsentgelts und EG 9 bis EG 15: 90,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Monatstabellenentgelts; Bemessungsgrundlage ist nach § 18a das Urlaubsentgelt (§ 34 Abs. 6), individuelle Zwölftelkürzungen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 18a TV-WW/NW); Bemessungssatz nach Entgeltgruppe am 1. Juli; Auszahlung mit dem Entgelt für November; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.

Quellen und Datenstand

Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW/NW) i. d. F. des 20. Änderungstarifvertrages vom 20. Mai 2025, Stand 20.05.2025. Kommunale Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen (KAV NW), gültig ab 01.05.2026 (unbefristet).

Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.

  • Der Rechner bildet die Monatstabellenentgelte der Anlage 3 TV-WW/NW ab (39-Stunden-Woche nach § 6).
  • Nicht enthalten: Zuschläge für außergewöhnliche Arbeiten (Anlage 4), Leistungsentgelte (§ 18b), sonstige Zulagen sowie die individuelle Eingruppierung.
  • Auszubildende fallen nicht unter den TV-WW/NW (§ 1 Abs. 2); für sie gilt der TVAöD.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.