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TVöD SuE · Sozial- und Erziehungsdienst (VKA)

TVöD SuE Rechner – Sozial- und Erziehungsdienst

TVöD SuE: 16 Gruppen von S 18 bis S 2, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).

Dieser Rechner nutzt die S-Tabelle des TVöD-VKA (Anlage C) ab 01.05.2026 für den Sozial- und Erziehungsdienst. Aus Entgeltgruppe (S 2 bis S 18), Stufe und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte inklusive Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung.

Datenstand

geltend (S-Tabelle VKA, gültig ab 01.05.2026) Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe S 18 der S-Tabelle (VKA)

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TVöD SuE Entgelttabelle →

Hinweis zu Eingruppierung und Datenstand

Hinterlegt ist die S-Tabelle ab 01.05.2026 (Vollzeit, 39 Std./Woche), übernommen aus oeffentlicher-dienst.info und gegen oeffentlichen-dienst.de abgeglichen. Die SuE-Zulage, weitere Zulagen und Besitzstände sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Antworten zu Eingruppierung, Stufen, SuE-Zulage und Jahressonderzahlung in der S-Tabelle.

Für wen gilt die TVöD-SuE-Tabelle?

Die S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) gilt für Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst – zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sowie Kita-Leitungen.

Welche Entgeltgruppen hat die S-Tabelle?

Die Tabelle reicht von S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen. Staatlich anerkannte Erzieher/innen sind klassischerweise in S 8a eingruppiert, mit besonders schwierigen Tätigkeiten in S 8b; die konkrete Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen.

Wie schnell steigt man im SuE in die nächste Stufe auf?

Seit dem 01.10.2024 gelten die gleichen Stufenlaufzeiten wie im übrigen TVöD: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4 und Stufe 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe – die Endstufe ist nach 15 Jahren erreicht.

Gibt es im TVöD SuE eine Jahressonderzahlung?

Ja, nach § 20 TVöD – im Rechner vereinfacht mit 85 Prozent eines Monatsentgelts angesetzt (VKA ab 2026), ausgezahlt mit dem Novemberentgelt. Anspruch besteht bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember; je Kalendermonat ohne Entgelt wird um 1/12 gekürzt.

Ist die SuE-Zulage im Rechner enthalten?

Nein. Die monatliche SuE-Zulage und weitere Zulagen sind nicht Teil der Tabellenwerte und werden nicht eingerechnet – das tatsächliche Gehalt kann entsprechend höher liegen.

Auf welchem Stand ist die SuE-Tabelle?

Hinterlegt ist die S-Tabelle ab 01.05.2026 (+2,8 %), gültig bis 31.03.2027. Die Werte stammen aus der maschinenlesbaren Tabelle von oeffentlicher-dienst.info und wurden gegen oeffentlichen-dienst.de abgeglichen.

Welche Abzüge berücksichtigt die Netto-Schätzung?

Lohnsteuer nach § 32a EStG mit Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung, keine Lohnabrechnung.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle TVöD SuE 2026 (gültig 01.05.2026 - 31.03.2027), Stand 01.05.2026. oeffentlicher-dienst.info, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

TVöD SuE Entgelttabelle 2026 (01.05.2026 - 31.03.2027), Stand 01.05.2026. oeffentlichen-dienst.de, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • S-Tabelle (Anlage C zum TVöD-VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 bis S 18 mit je sechs Stufen, Stand ab 01.05.2026 (+2,8 %).
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (VKA).
  • Zulagen (z. B. die monatliche SuE-Zulage), Besitzstände und Sondertabellen sind nicht enthalten.