Für wen gilt der TV-L?
Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner bildet die allgemeine TV-L-Entgelttabelle ab; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht und ist nicht enthalten.
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Öffentlicher Dienst - TV-L
TV-L: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Dieser Rechner für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) nutzt die allgemeine TV-L-Entgelttabelle ab 01.04.2026. Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Datenstand
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TV-L Entgelttabelle →
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit, Entgeltordnung, Stufenzuordnung und Land. Jahressonderzahlung ist vereinfacht enthalten; Hessen, Sondertabellen, Besitzstandsregelungen und Sonderfälle sind nicht enthalten. Monatliche Zulagen können optional erfasst werden.
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Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen, Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung im TV-L.
Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner bildet die allgemeine TV-L-Entgelttabelle ab; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht und ist nicht enthalten.
Die allgemeine TV-L-Tabelle umfasst E 1 bis E 15 mit bis zu 6 Stufen, einschließlich der Unterscheidung in E 9a und E 9b. E 1 beginnt mit Stufe 2.
Die Sätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt: E 1 bis E 4 erhalten 87,43 %, E 5 bis E 8 88,14 %, E 9a bis E 11 74,35 %, E 12 bis E 13 46,47 % und E 14 bis E 15 32,53 %; ausgezahlt wird im November. Der Rechner bildet sie vereinfacht als Jahreskomponente ab.
Die hinterlegte allgemeine Entgelttabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.
Als Referenz für Stundenwerte sind 38,5 Wochenstunden hinterlegt; die tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Deine eingegebene Arbeitszeit fließt in Monatsbrutto und Stundenlohn ein.
Berücksichtigt werden Lohnsteuer nach dem amtlichen Tarif (§ 32a EStG mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Es bleibt eine vereinfachte Schätzung anhand deiner Angaben.
Nein. Sondertabellen, etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte, sind nicht enthalten; auch die Überleitungsgruppen E 15UE, E 13UE und E 2UE führt der Grundrechner nicht.
Der Rechner nutzt vereinfachte Annahmen: Die Jahressonderzahlung erscheint nur in der Jahresansicht (inklusive Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze), und die VBL West wird pauschal mit 1,81 % Arbeitnehmeranteil abgebildet. Besitzstandsregelungen, Zulagen und landesspezifische Sonderfälle erfasst er nicht automatisch.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
TV-L Jahressonderzahlung Prozentsätze, Stand 02.06.2026. oeffentlicher-dienst.info, gültig ab 01.01.2021 (unbefristet).
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.