Für wen gilt der TVöD VKA?
Der TVöD VKA gilt für Tarifbeschäftigte kommunaler Arbeitgeber im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der Rechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA
TVöD VKA: 17 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Dieser Rechner nutzt die TVöD-VKA-Entgelttabelle der allgemeinen Anlage A ab 01.05.2026. Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Datenstand
TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Alle Entgeltgruppen als Tabelle: TVöD VKA Entgelttabelle →
Das monatliche Bruttogehalt im TVöD VKA ergibt sich aus drei Angaben: der Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit), der Stufe (sie steht für die Berufserfahrung) und der Arbeitszeit. Grundlage ist eine Vollzeitwoche von 39 Wochenstunden – bei Teilzeit rechnet der Rechner das Tabellenentgelt anteilig herunter. Monatliche Zulagen lassen sich optional ergänzen.
Vom Bruttogehalt gehen Steuern und Sozialversicherung ab. Zu den Steuern zählen die Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse) sowie – falls einschlägig – Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Sozialversicherung umfasst Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Steuerklasse, Bundesland, Kinder und Steuerjahr beeinflussen das Ergebnis – deshalb lassen sie sich im Rechner einstellen. Die Netto-Schätzung ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung.
Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es im TVöD VKA die Jahressonderzahlung, ausgezahlt mit dem Novembergehalt. Sie beträgt einheitlich 85 % des Monatsentgelts. In der Jahres-Ansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet. Eine vollständige Übersicht aller Entgeltgruppen und Stufen – inklusive Stundenlohn und Stufenlaufzeiten – findest du in der TVöD VKA-Entgelttabelle.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit, Entgeltordnung, Stufenzuordnung und arbeitsvertraglicher Anwendung. Jahressonderzahlung ist vereinfacht enthalten; SuE, Pflege, Besitzstandsregelungen und Sonderfälle sind nicht enthalten. Monatliche Zulagen können optional erfasst werden.
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Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen, Jahressonderzahlung und Netto-Schätzung im TVöD VKA.
Der TVöD VKA gilt für Tarifbeschäftigte kommunaler Arbeitgeber im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der Rechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
Die allgemeine Anlage A VKA reicht von E 1 bis E 15 mit bis zu 6 Stufen, inklusive der Unterscheidung in E 9a, E 9b und E 9c. E 1 startet mit Stufe 2.
Für die allgemeine Anlage A VKA gilt ab 2026 einheitlich ein Satz von 85 % für E 1 bis E 15; die Auszahlung erfolgt im November. Der Rechner bildet sie vereinfacht ab; Zwölftelkürzungen, BT-B/BT-K-Abweichungen und Umwandlungsoptionen berechnet er nicht.
Die hinterlegten Tabellenentgelte der Anlage A VKA gelten vom 01.05.2026 bis zum 31.03.2027.
Der Rechner schätzt das Netto über die Lohnsteuer nach § 32a EStG inklusive Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optionale Kirchensteuer und die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung anhand deiner Angaben.
Hinterlegt sind 39 Wochenstunden als Vollzeitbasis für den kommunalen Bereich. Deine eingegebene Wochenarbeitszeit fließt direkt in Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn und Jahreswerte ein.
Nein. Sondertabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst, die Pflege oder Sparkassen sind nicht Teil dieses Grundrechners; auch Überleitungsgruppen werden nicht als Kernwerte geführt.
Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen: Die Jahressonderzahlung erscheint nur in der Jahresansicht (inklusive Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze), und die VBL West wird pauschal mit 1,81 % Arbeitnehmeranteil abgebildet. Besitzstandsregelungen und Eingruppierungsfragen erfasst er nicht; monatliche Zulagen kannst du optional ergänzen.
TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.