Wer wird in Entgeltgruppe 6 TVöD VKA eingruppiert?
E 6 erfasst kommunale Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.
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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 6
Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 6: 17 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 6 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung und Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Datenstand
TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Vollzeit (39,0 Std./Woche): Stufe 1 ab 3240,30 €, Stufe 6 bis 3926,20 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 6 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 6 erfasst typischerweise Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung und gründlichen Fachkenntnissen im kommunalen Bereich. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.
Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 2024-01-01.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 6 im TVöD VKA.
E 6 erfasst kommunale Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.
Der Aufstieg erfolgt nach festgelegten Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.
Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bund nutze die Seite zu Entgeltgruppe 6 TVöD Bund.
TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.