Tarifvertrag-Online

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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 1

Entgeltgruppe 1 TV-L

Öffentlicher Dienst - TV-L - E 1: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).

Die Entgeltgruppe 1 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder (ohne Hessen) mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung voraussetzen. Wähle deine Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 1 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Brutto-Überblick E 1 TV-L

Vollzeit (38,5 Std./Woche): Stufe 2 ab 2534,49 €, Stufe 6 bis 2730,30 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).

Eingruppierung

Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne nennenswerte Einarbeitung verrichtet werden können. Maßgeblich ist allein die auszuübende Tätigkeit, nicht ein erlernter Beruf. Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit Stufe 2; der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Essens- und Getränkeausgabe sowie Spüldienste in Landeseinrichtungen
  • Einfache Reinigungs- und Aufräumtätigkeiten
  • Einfachste Hilfstätigkeiten ohne Anlernzeit in Landesbehörden

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 2023-12-09.

Hinweis zu E 1 TV-L

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 1 im TV-L.

Wer wird in Entgeltgruppe 1 TV-L eingruppiert?

E 1 erfasst Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung und keine nennenswerte Einarbeitung erfordern. Entscheidend ist die konkret auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.

Warum beginnt E 1 erst mit Stufe 2?

Die Entgeltgruppe 1 hat tariflich keine Stufe 1; Beschäftigte starten direkt in Stufe 2. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 richtet sich nach den festgelegten Stufenlaufzeiten.

Unterscheidet sich E 1 TV-L von E 1 TVöD?

Ja. Der TV-L gilt für die Länder (ohne Hessen), der TVöD für Bund und Kommunen; die Tabellenwerte und einzelne Regelungen weichen voneinander ab. Für Bund und Kommunen gibt es eigene Seiten zur Entgeltgruppe 1.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

TV-L Jahressonderzahlung Prozentsätze, Stand 02.06.2026. oeffentlicher-dienst.info, gültig ab 01.01.2021 (unbefristet).

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.