AVR Caritas Tabellenentgelte (Mittlere Werte), gültig ab 01.02.2026, Stand 01.02.2026. Deutscher Caritasverband / Arbeitsrechtliche Kommission (Bundeskommission), gültig 01.02.2026 bis 31.03.2027.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
- AVR Caritas, Anlage 3 (allgemeine Vergütungstabelle); Mittlere Werte der Bundeskommission, gültig ab 01.02.2026 (+2,8 %).
- Vergütungsgruppen 1 bis 12 (inkl. 1a/1b/4a/4b/5b/5c/6b/9a) mit Stufen nach Beschäftigungs-/Lebensalter.
- Werte maschinell per OCR aus dem amtlichen Beschluss extrahiert und gegen die Vorstufe (07/2025) x 1,028 geprüft.
- Ohne Zulagen und Jahressonderzahlung. Regionalkommissionen können abweichen.
- Jahressonderzahlung: Anspruch bei Dienstverhältnis am 1. Dezember, Auszahlung mit dem Novemberentgelt; die Höhe (Bemessungssatz) unterscheidet sich je Regionalkommission und Anlage und wird daher nicht eingerechnet.